Jüngerin/Jünger
Version vom 10. Mai 2019, 18:22 Uhr von Ranulf (Diskussion | Beiträge)
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Ihnen ist es vergönnt einen der Sekundärberufe zu wählen und diesen auszuüben. Außerdem ist es den Jüngerinnen und Jüngern gestattet sich an den Bauarbeiten des Stammlandes zu beteiligen. Sie leben weiterhin in den Gebäuden im südlichen Viertel der Feste. |
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Ordensunterkunft beziehen |
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Festes Aufgabenfeld erhalten | |
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Beisitz in Tribunalen halten |