Jüngerin/Jünger: Unterschied zwischen den Versionen
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Jüngerinnen und Jünger haben die Wissensprüfung welche innerhalb der Lehrzeit als Novizin/Novize stattfindet erfolgreich abgeschlossen und die Eingewöhnungszeit hinter sich gebracht. Sie haben ein Schweigegelübde abgelegt, welches sie bei der Verrichtung des Tagewerkes in Dunkelland steht´s einhalten und nur in den Gemeinschaftsräumen unterbrechen. | Jüngerinnen und Jünger haben die Wissensprüfung, welche innerhalb der Lehrzeit als Novizin/Novize stattfindet, erfolgreich abgeschlossen und die Eingewöhnungszeit hinter sich gebracht. Sie haben ein Schweigegelübde abgelegt, welches sie bei der Verrichtung des Tagewerkes in Dunkelland steht´s einhalten und nur in den Gemeinschaftsräumen unterbrechen. | ||
Ihnen ist es vergönnt einen der Sekundärberufe zu wählen und diesen auszuüben. | Ihnen ist es vergönnt einen der Sekundärberufe zu wählen und diesen auszuüben. | ||
Außerdem ist es den Jüngerinnen und Jüngern gestattet sich an den Bauarbeiten des Stammlandes zu beteiligen. | Außerdem ist es den Jüngerinnen und Jüngern gestattet sich an den Bauarbeiten des Stammlandes zu beteiligen. |
Version vom 10. Dezember 2017, 04:47 Uhr
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Jüngerinnen und Jünger haben die Wissensprüfung, welche innerhalb der Lehrzeit als Novizin/Novize stattfindet, erfolgreich abgeschlossen und die Eingewöhnungszeit hinter sich gebracht. Sie haben ein Schweigegelübde abgelegt, welches sie bei der Verrichtung des Tagewerkes in Dunkelland steht´s einhalten und nur in den Gemeinschaftsräumen unterbrechen.
Ihnen ist es vergönnt einen der Sekundärberufe zu wählen und diesen auszuüben.
Außerdem ist es den Jüngerinnen und Jüngern gestattet sich an den Bauarbeiten des Stammlandes zu beteiligen.
Sie leben weiterhin in den Gebäuden im südlichen Viertel der Feste.