Grundgesetze: Unterschied zwischen den Versionen

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''Genaue Kenntnis des gesamten königlichen Rechtes ist ein hoher Verdienst, den nicht viele für sich in Anspruch nehmen können. Die vielfältigen Angelegenheiten der Krone, des Adels und des Volkes führen in ihrer Gesamtheit zu einer umfänglichen Charta von hoher Komplexität. Ein Detailstudium sämtlicher Gesetzestexte ist aber für ein erfolgreiches Mitwirken im Königreich Erianor und in Aethoria nicht zwingend erforderlich. Es wird allerdings erwartet, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner der hiesigen Lande mit den entscheidenden Grundsätzen unserer Gemeinde vertraut sind und diese jederzeit beherzigen. Aus diesem Grunde widmet sich der nachfolgende rechtliche Ratgeber diesen Grundgeboten indem er diese zusammenfasst und erklärt, inkl. Verweisen auf die angesprochenen Gesetzespassagen.''
''Genaue Kenntnis des gesamten königlichen Rechtes ist ein hoher Verdienst, den nicht viele für sich in Anspruch nehmen können. Die vielfältigen Angelegenheiten der Krone, des Adels und des Volkes führen in ihrer Gesamtheit zu einer umfänglichen Charta von hoher Komplexität. Ein Detailstudium sämtlicher Gesetzestexte ist aber für ein erfolgreiches Mitwirken im Königreich Erianor und in Aethoria nicht zwingend erforderlich. Es wird allerdings erwartet, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner der hiesigen Lande mit den entscheidenden Grundsätzen unserer Gemeinde vertraut sind und diese jederzeit beherzigen. Aus diesem Grunde widmet sich der nachfolgende rechtliche Ratgeber diesen Grundgeboten indem er diese zusammenfasst und erklärt, inkl. Verweisen auf die angesprochenen Gesetzespassagen.''
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''Versäumt es auf keinen Fall euch mit den Grundregeln unserer Gemeinde zu befassen und diese einzuhalten! Verstösse gegen unsere Grundsätze werden je nach Schwere mit Verwarnung, befristeter oder permanenter Verbannung geahndet. ''  
''Die hier zusammngefassten Grundgebote sind in unseren Augen selbstverständlich und sollten mit gesundem Menschenverstand leicht begreifbar sein. Wenn es dennoch Fragen und Unklarheiten zu den Grundgeboten unserer Gemeinde gibt, so dürfen diese jederzeit im [http://www.medievalcraft.de/forum/viewforum.php?f=28 Ratgeber-Bereich unseres Forums] geäussert werden.''
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===Umgang miteinander===
===Respekt vor den Mitspielern und Mitspielerinnen...===
 
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Es ist selbstverständlich, dass jeder Mitspielerin und jedem Mitspieler jederzeit mit Respekt und Anstand begegnet wird. Es ist untersagt, andere Mitspieler in der Spannweite ihrer vom Gesetz zugesicherten Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen, auf andere Weise in der Ausübung ihrer Aufgaben zu bedrängen <small>''([[Magna Charta Libertatum#Individualrecht|II.Art6.,§§2&5]])''</small>, oder gar mutwillig zu Tode zu befördern <small>''([[Magna Charta Libertatum#Individualrecht|II.Art.6,§1]])''</small>. Ebenso unter allen Umständen verboten ist jedwede nicht-abgesprochene Beschädigung oder Zerstörung von Bauten anderer Bewohner/innen d. Kgr. ''("Griefing")'' <small>''([[Magna Charta Libertatum#Grundgebote|I.Art.3,§1]])''</small>.  Damit dies ein Spiel bleibt, sind jegliche realen politischen oder religiösen Inhalte unerwünscht. <small>''([[Magna Charta Libertatum#Grundgebote|I.Art.3,§3]] & [[Magna Charta Libertatum#Glauben|II.Art.9,§3]])'' </small> <br/>
<big>Es ist selbstverständlich, dass jeder Mitspielerin und jedem Mitspieler jederzeit mit Respekt und Anstand begegnet wird. Es ist untersagt, andere Mitspieler in der Spannweite ihrer vom Gesetz zugesicherten Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen, auf andere Weise in der Ausübung ihrer Aufgaben zu bedrängen <small>''([[Magna Charta Libertatum#Individualrecht|II.Art6.,§§2&5]])''</small>, oder gar mutwillig zu Tode zu befördern <small>''([[Magna Charta Libertatum#Individualrecht|II.Art.6,§1]])''</small>. Ebenso unter allen Umständen verboten ist jedwede nicht-abgesprochene Beschädigung oder Zerstörung von Bauten anderer Bewohner/innen d. Kgr. ''("Griefing")'' <small>''([[Magna Charta Libertatum#Grundgebote|I.Art.3,§1]])''</small>.  Damit dies ein Spiel bleibt, sind jegliche realen politischen oder religiösen Inhalte unerwünscht <small>''([[Magna Charta Libertatum#Grundgebote|I.Art.3,§3]] & [[Magna Charta Libertatum#Glauben|II.Art.9,§3]])''</small>. Wer sich unfaire Vorteile verschafft durch die Verwendung von 'Mods', wer bewusst versucht entdeckte Bugs auszunutzen oder andersartige Cheatversuche unternimmt, ist in unserer Gemeinschaft nicht willkommen <small>''([[Magna Charta Libertatum#Landwirtschaft|I.Art.3,§§2&5]])''</small>. </big> <br/>


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===...Und Respekt vor den gemeinsamen Errungenschaften===
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<big>Ebenso selbstverständlich ist es, dass allen Bauten, Einrichtungen und sonstigen gemeinsamen Errungenschaften jederzeit Sorge getragen wird. Das Abtragen von Blöcken zur Aneignung ist nur an jenen Orten gestattet, die ausdrücklich zu diesem Zwecke bestimmt wurden und in der entsprechenden Weise beschildert/gekennzeichnet sind <small>''([[Magna Charta Libertatum#Abbau/Mining|IV.Art.15,§2]])''</small>. Diese öffentlichen Abbaueinrichtungen dürfen ausschliesslich zu den ihnen bestimmten Zwecken genutzt werden, dass auch Nachfolgenden die Nutzung nicht erschwert wird, indem diese unbeschädigt belassen werden und keine ortfremden Gegenstände/Blöcke in ihnen zurückgelassen werden <small>''([[Magna Charta Libertatum#Abbau/Mining|IV.Art.15,§§3,4,5]])''</small>.</big> <br/> <br/>


 
===Informationen zu Grundstücken & deren Nutzung===
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<big>Alle Neuankommenden Mitspielerinnen und Mitspieler haben das Anrecht auf ein eigenes kleines Dorfgrundstück, auch "Anfängergrundstück" genannt. Mit fortschreitendem Erklimmen der Rängeleiter gehen die Privilegien einher, sich eine Anzahl grösserer Grundstücke mit der Spielwährung [[Gulden]] zu kaufen und/oder zu mieten <small>''([[Magna Charta Libertatum#Grundstücke|IV.Art.17,§1]])''</small>. Alle Mitspieler/innen dürfen in jeder Stadt des Königreiches ein Grundstück besitzen, aber nicht mehr als eines pro Stadt. Ausnahme hiervon bilden die grossen Palazzo-Grundstücke, welche sich in der Hauptstadt befinden und dort zusätzlich zu einem Bürgerhaus besessen werden dürfen <small>''([[Magna Charta Libertatum#Grundstücke|IV.Art.17,§3]])''</small>. Bei Kauf des ersten grösseren Wohngrundstückes muss das Anfängergrundstück im Dorf geräumt und aufgegeben werden <small>''([[Magna Charta Libertatum#Grundstücke|IV.Art.17,§4]])''</small>. </big><br/>
Neben den Grundgeboten sind noch ein paar weitere Gesetze von Wichtigkeit für den Anfang. Diese sind in der Charta unter verschiedenen Artikeln enthalten, doch werden hier zur Übersichtlichkeit zusammengefasst präsentiert.
<big>Wohngrundstücke werden gekauft und verbleiben, solange der/die Besitzer/in aktiv am Spiel teilnimmt, unbefristet in dessen/deren Besitz. Auf Wohngrundstücken ist keinerlei Landwirtschaft und keinerlei Handel mit [[Chest-Shop]]s gestattet <small>''([[Magna Charta Libertatum#Landwirtschaft|IV.Art.16a,§3]])'' & ''([[Magna Charta Libertatum#Chest-Shops|V.Art.22,§2]])''</small>, zu diesem Zwecke müssen gewerbliche [[Grundstücke]] gegen fixe Monatsgebühren in der Spielwährung [[Gulden]] gemietet werden.</big>
 
Art.6 §1 Jeder Bewohner des Königreiches hat das Recht zu leben und darf nicht gewaltsam zu Tode gebracht werden.
Art.10 §1 Jeder Bewohner verfügt frei und unabhängig über alle ihm gegebenen Güter an Land und materiellem Besitz.
Art.10 §2 Jeder Bewohner haftet mit seinem gesamten Besitz an Land und Gut für seine Verbindlichkeiten.
Art.15 §2 Das Abbauen von Blocks zur persönlichen Aneignung ist nur in den dafür vorgesehenen und bezeichneten Gebieten gestattet
Art.15 §3 Öffentliche Einrichtungen müssen so genutzt werden, dass Nachfolgenden die Nutzung nicht erschwert wird.
Art.15 §4 Jegliches Zurücklassen von ortfremden Gegenständen/Blocks in den öffentlichen Einrichtungen ist verboten.
Art.15 §5 Jegliche Zweckentfremdung oder Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen ist verboten.
Art.16 §1: Jedem Bewohner des Königreiches ist es gestattet, abhängig seines Ranges, Grundstücke zu erwerben und zu mieten.
Art.16 §2: Es ist nicht gestattet, eigene Grundstücke selbsttätig weiterzuverkaufen.
Art.16 §3: Mitbewohner dürfen nur ein innerstädtisches Wohngrundstück pro Stadt besitzen, mit Ausnahme von Palazzi,
welche in der Hauptstadt zusätzlich besessen werden dürfen.
Art.16 §4: Bei Kauf des ersten grösseren Grundstückes muss das Anfänger-Grundstück im Dorf geräumt und aufgegeben werden.
 
== Weiteres ==
 
Es wird generell empfohlen sich ausführlich mit den Wiki-Inhalten vertraut zu machen. Die Artikel [[Grundstücke]] und [[Rangsystem]] bieten viele Informationen über das Königreich. Die im Wiki enthaltenen öffentlichen Informationen regeln alle Belange unseres gemeinsamen Rollenspiels. Beachtet, dass das Wiki ein laufendes Projekt ist, das gemeinsam mit dem Server wächst. Vieles muss erst noch ersonnen und niedergeschrieben werden.
 
Sollten neue Gesetze eingeführt oder bestehende Gesetze geändert werden, so wird dies stets vorhergehend im Forum unter Neuigkeiten mitgeteilt! Für die Rechtsprechung und die Durchsetzung der Reichsgesetze sind die ernannten [[Richter]] der Reichsstädte zuständig.





Version vom 22. Februar 2016, 20:49 Uhr

Medievalcraft.png



"Die Reichsordnung zu befestigen und Mirans Licht zu verbreiten sey verkündet, dass, von diesem glorreichen Tage an, die Charta Magna durch die allein mächtige und allgewärtige königliche Macht in volle Kraft und Gültigkeit trete. Dem Reiche Ruhm zu mehren gelten alle darin enthaltenen Regelungen und Gesetze bedingungslos und unangezweifelt. Die Charta ist allen anderweitigen Gesetzessammlungen übergeordnet und wird auf das gesamte Königreich ohne Unterschied angewandt. Im Namen Mirans, Entflammer der Weltenscheibe, sind alle Untertanen König Ranulf's des Ersten dieser Charta verpflichtet."

--Präambel der Magna Charta Libertatum

Rathaus elyria(sehrklein).pngNordtor Elyria(sehrklein).pngArmeeviertel(sehrklein).pngRatssaal elyria(sehrklein).png


Im Königreich Erianor und in Aethoria treffen die verschiedensten Personen, Personengruppen, Interessen und Anschauungen aufeinander. In diesem Spannungsfeld entsteht bereichernde Kreativität und diesem Umstand verdanken die Ländereien ihr anhaltendes und prachtvolles Wachstum. Doch wo unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen entstehen auch Konflikte. Gemeinsame Grundsätze, die für alle gelten, müssen das Zusammenspiel leiten um gleiche Möglichkeiten für alle zu gewährleisten und um wo nötig Zuständigkeiten festzulegen. Diesem Ziele allein ist die komplette Fassung der Magna Charta Libertatum gewidmet, welche der König dem Lande gab. Dieses umfassende und wachsende Kompendium beinhaltet jene gemeinsamen Grundsätze und Regeln, die für alle Bewohnerinnen und Bewohner aller königlichen Lande unbedingte Gültigkeit besitzen.

Genaue Kenntnis des gesamten königlichen Rechtes ist ein hoher Verdienst, den nicht viele für sich in Anspruch nehmen können. Die vielfältigen Angelegenheiten der Krone, des Adels und des Volkes führen in ihrer Gesamtheit zu einer umfänglichen Charta von hoher Komplexität. Ein Detailstudium sämtlicher Gesetzestexte ist aber für ein erfolgreiches Mitwirken im Königreich Erianor und in Aethoria nicht zwingend erforderlich. Es wird allerdings erwartet, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner der hiesigen Lande mit den entscheidenden Grundsätzen unserer Gemeinde vertraut sind und diese jederzeit beherzigen. Aus diesem Grunde widmet sich der nachfolgende rechtliche Ratgeber diesen Grundgeboten indem er diese zusammenfasst und erklärt, inkl. Verweisen auf die angesprochenen Gesetzespassagen.

Die hier zusammngefassten Grundgebote sind in unseren Augen selbstverständlich und sollten mit gesundem Menschenverstand leicht begreifbar sein. Wenn es dennoch Fragen und Unklarheiten zu den Grundgeboten unserer Gemeinde gibt, so dürfen diese jederzeit im Ratgeber-Bereich unseres Forums geäussert werden.

Respekt vor den Mitspielern und Mitspielerinnen...


Es ist selbstverständlich, dass jeder Mitspielerin und jedem Mitspieler jederzeit mit Respekt und Anstand begegnet wird. Es ist untersagt, andere Mitspieler in der Spannweite ihrer vom Gesetz zugesicherten Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen, auf andere Weise in der Ausübung ihrer Aufgaben zu bedrängen (II.Art6.,§§2&5), oder gar mutwillig zu Tode zu befördern (II.Art.6,§1). Ebenso unter allen Umständen verboten ist jedwede nicht-abgesprochene Beschädigung oder Zerstörung von Bauten anderer Bewohner/innen d. Kgr. ("Griefing") (I.Art.3,§1). Damit dies ein Spiel bleibt, sind jegliche realen politischen oder religiösen Inhalte unerwünscht (I.Art.3,§3 & II.Art.9,§3). Wer sich unfaire Vorteile verschafft durch die Verwendung von 'Mods', wer bewusst versucht entdeckte Bugs auszunutzen oder andersartige Cheatversuche unternimmt, ist in unserer Gemeinschaft nicht willkommen (I.Art.3,§§2&5).

Magna Charta I.Art.3: Grundgebote

§1 Jegliche Beschädigung von Bauten anderer Spieler (Griefing) ist verboten.
§2 Das Erlangen von Vorteilen mittels "Mods", also Erweiterungen des eigenen Minecraft-Client, ist verboten.
§3 Politische, religiöse und/oder sexuell aufdringliche Inhalte jeglicher Art sind verboten.
§4 Jegliche Werbung für andere Server, YouTube-Kanäle und Weiteres ist verboten.
§5 Das bewusste Ausnutzen von Bugs (Fehlern im Spiel) um sich Vorteile zu verschaffen ist verboten.
§6 Bei Verlust von Waren durch Bugs und/oder technische Fehler entsteht kein Schadenersatzanspruch.


...Und Respekt vor den gemeinsamen Errungenschaften


Ebenso selbstverständlich ist es, dass allen Bauten, Einrichtungen und sonstigen gemeinsamen Errungenschaften jederzeit Sorge getragen wird. Das Abtragen von Blöcken zur Aneignung ist nur an jenen Orten gestattet, die ausdrücklich zu diesem Zwecke bestimmt wurden und in der entsprechenden Weise beschildert/gekennzeichnet sind (IV.Art.15,§2). Diese öffentlichen Abbaueinrichtungen dürfen ausschliesslich zu den ihnen bestimmten Zwecken genutzt werden, dass auch Nachfolgenden die Nutzung nicht erschwert wird, indem diese unbeschädigt belassen werden und keine ortfremden Gegenstände/Blöcke in ihnen zurückgelassen werden (IV.Art.15,§§3,4,5).

Informationen zu Grundstücken & deren Nutzung


Alle Neuankommenden Mitspielerinnen und Mitspieler haben das Anrecht auf ein eigenes kleines Dorfgrundstück, auch "Anfängergrundstück" genannt. Mit fortschreitendem Erklimmen der Rängeleiter gehen die Privilegien einher, sich eine Anzahl grösserer Grundstücke mit der Spielwährung Gulden zu kaufen und/oder zu mieten (IV.Art.17,§1). Alle Mitspieler/innen dürfen in jeder Stadt des Königreiches ein Grundstück besitzen, aber nicht mehr als eines pro Stadt. Ausnahme hiervon bilden die grossen Palazzo-Grundstücke, welche sich in der Hauptstadt befinden und dort zusätzlich zu einem Bürgerhaus besessen werden dürfen (IV.Art.17,§3). Bei Kauf des ersten grösseren Wohngrundstückes muss das Anfängergrundstück im Dorf geräumt und aufgegeben werden (IV.Art.17,§4).
Wohngrundstücke werden gekauft und verbleiben, solange der/die Besitzer/in aktiv am Spiel teilnimmt, unbefristet in dessen/deren Besitz. Auf Wohngrundstücken ist keinerlei Landwirtschaft und keinerlei Handel mit Chest-Shops gestattet (IV.Art.16a,§3) & (V.Art.22,§2), zu diesem Zwecke müssen gewerbliche Grundstücke gegen fixe Monatsgebühren in der Spielwährung Gulden gemietet werden.




Scales 15x16.png Gesetze Grundregeln, Magna Charta Libertatum Sign 15x16.png Infos Erste Schritte, Rp-Leitfaden, PvP-Leitfaden
Big house 16x16.png Reichsstädte Repugnaria, Elyria, Keldorn King 13x16.png Ränge Unbekannter, Knecht, Beisasse, Bürger, Zunftbürger, Patrizier
House 14x16.png Provinzstädte Lerchenau, Falkenstein Coins 16x16.png Berufe Grobschmied, Zeugschmied, Plattner, Bogner, Apothecarius, Magus, Magister, Ingenieur, Schneider
Default 16x15.png Dörfer Eikstedt, Blumfeld, Rothfurt, Westerlichte Temple 16x16.png Orden Ordo Miran, Ordo Marlo, Ordo Morolon, Ordo Milron
Blue flag 16x15.png Vogteien Mahrland, Whaalthaan, Schwarzberge, Dunkelland Gear 15x16.png Ämter Dekurio, Ministerialen-Stand