Grundgesetze: Unterschied zwischen den Versionen

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<td style="border:1px solid #8898bf"> <small> ''"Die Reichsordnung zu befestigen und Mirans Licht zu verbreiten sey verkündet, dass, von diesem glorreichen Tage an, die Charta Magna durch die allein mächtige und allgewärtige königliche Macht in volle Kraft und Gültigkeit trete. Dem Reiche Ruhm zu mehren gelten alle darin enthaltenen Regelungen und Gesetze bedingungslos und unangezweifelt. Die Charta ist allen anderweitigen Gesetzessammlungen übergeordnet und wird auf das gesamte Königreich ohne Unterschied angewandt. Im Namen Mirans, Entflammer der Weltenscheibe, sind alle Untertanen König Ranulf's des Ersten dieser Charta verpflichtet."'' </small> <br/>
<td style="border:1px solid #8898bf"> <small> ''"Die Reichsordnung zu befestigen und Mirans Licht zu verbreiten sey verkündet, dass, von diesem glorreichen Tage an, die Charta Magna durch die allein mächtige und allgewärtige königliche Macht in volle Kraft und Gültigkeit trete. Dem Reiche Ruhm zu mehren gelten alle darin enthaltenen Regelungen und Gesetze bedingungslos und unangezweifelt. Die Charta ist allen anderweitigen Gesetzessammlungen übergeordnet und wird auf das gesamte Königreich ohne Unterschied angewandt. Im Namen Mirans, Entflammer der Weltenscheibe, sind alle Untertanen König Ranulf's des Ersten dieser Charta verpflichtet."'' </small> <br/>
<small> ''--Präambel der [[Magna Charta Libertatum]] </small> </td>
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Version vom 19. Januar 2016, 02:21 Uhr

"Die Reichsordnung zu befestigen und Mirans Licht zu verbreiten sey verkündet, dass, von diesem glorreichen Tage an, die Charta Magna durch die allein mächtige und allgewärtige königliche Macht in volle Kraft und Gültigkeit trete. Dem Reiche Ruhm zu mehren gelten alle darin enthaltenen Regelungen und Gesetze bedingungslos und unangezweifelt. Die Charta ist allen anderweitigen Gesetzessammlungen übergeordnet und wird auf das gesamte Königreich ohne Unterschied angewandt. Im Namen Mirans, Entflammer der Weltenscheibe, sind alle Untertanen König Ranulf's des Ersten dieser Charta verpflichtet."

--Präambel der Magna Charta Libertatum

Nordtor Elyria(sehrklein).pngArmeeviertel(sehrklein).pngRatssaal elyria(sehrklein).png



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Art. 3: Grundgebote

§1 Jegliche Beschädigung von Bauten anderer Spieler (Griefing) ist verboten.

§2 Das Erlangen von Vorteilen mittels "Mods", also Erweiterungen des eigenen Minecraft-Client, ist verboten.

§3 Sexuell aufdringliche und rechtsextreme Inhalte jeglicher Art sind verboten.

§4 Jegliche Werbung für andere Server, YouTube-Kanäle und Weiteres ist verboten.

§5 Das bewusste Ausnutzen von Bugs (Fehlern im Spiel) um sich Vorteile zu verschaffen ist verboten.

§6 Bei Verlust von Waren durch Bugs und/oder technische Fehler entsteht kein Schadenersatzanspruch.

Neben den Grundgeboten sind noch ein paar weitere Gesetze von Wichtigkeit für den Anfang. Diese sind in der Charta unter verschiedenen Artikeln enthalten, doch werden hier zur Übersichtlichkeit zusammengefasst präsentiert.

Art.6 §1 Jeder Bewohner des Königreiches hat das Recht zu leben und darf nicht gewaltsam zu Tode gebracht werden.

Art.10 §1 Jeder Bewohner verfügt frei und unabhängig über alle ihm gegebenen Güter an Land und materiellem Besitz.

Art.10 §2 Jeder Bewohner haftet mit seinem gesamten Besitz an Land und Gut für seine Verbindlichkeiten.

Art.15 §2 Das Abbauen von Blocks zur persönlichen Aneignung ist nur in den dafür vorgesehenen und bezeichneten Gebieten gestattet

Art.15 §3 Öffentliche Einrichtungen müssen so genutzt werden, dass Nachfolgenden die Nutzung nicht erschwert wird.

Art.15 §4 Jegliches Zurücklassen von ortfremden Gegenständen/Blocks in den öffentlichen Einrichtungen ist verboten.

Art.15 §5 Jegliche Zweckentfremdung oder Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen ist verboten.

Art.16 §1: Jedem Bewohner des Königreiches ist es gestattet, abhängig seines Ranges, Grundstücke zu erwerben und zu mieten.

Art.16 §2: Es ist nicht gestattet, eigene Grundstücke selbsttätig weiterzuverkaufen.

Art.16 §3: Mitbewohner dürfen nur ein innerstädtisches Wohngrundstück pro Stadt besitzen, mit Ausnahme von Palazzi,
welche in der Hauptstadt zusätzlich  besessen werden dürfen.

Art.16 §4: Bei Kauf des ersten grösseren Grundstückes muss das Anfänger-Grundstück im Dorf geräumt und aufgegeben werden.

Weiteres

Es wird generell empfohlen sich ausführlich mit den Wiki-Inhalten vertraut zu machen. Die Artikel Grundstücke und Rangsystem bieten viele Informationen über das Königreich. Die im Wiki enthaltenen öffentlichen Informationen regeln alle Belange unseres gemeinsamen Rollenspiels. Beachtet, dass das Wiki ein laufendes Projekt ist, das gemeinsam mit dem Server wächst. Vieles muss erst noch ersonnen und niedergeschrieben werden.

Sollten neue Gesetze eingeführt oder bestehende Gesetze geändert werden, so wird dies stets vorhergehend im Forum unter Neuigkeiten mitgeteilt! Für die Rechtsprechung und die Durchsetzung der Reichsgesetze sind die ernannten Richter der Reichsstädte zuständig.




Scales 15x16.png Gesetze Grundregeln, Magna Charta Libertatum Sign 15x16.png Infos Erste Schritte, Rp-Leitfaden, PvP-Leitfaden
Big house 16x16.png Reichsstädte Repugnaria, Elyria, Keldorn King 13x16.png Ränge Unbekannter, Knecht, Beisasse, Bürger, Zunftbürger, Patrizier
House 14x16.png Provinzstädte Lerchenau, Falkenstein Coins 16x16.png Berufe Grobschmied, Zeugschmied, Plattner, Bogner, Apothecarius, Magus, Magister, Ingenieur, Schneider
Default 16x15.png Dörfer Eikstedt, Blumfeld, Rothfurt, Westerlichte Temple 16x16.png Orden Ordo Miran, Ordo Marlo, Ordo Morolon, Ordo Milron
Blue flag 16x15.png Vogteien Mahrland, Whaalthaan, Schwarzberge, Dunkelland Gear 15x16.png Ämter Dekurio, Ministerialen-Stand