Erzherzogin/Erzherzog
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Erzherzoginnen & Erzherzöge besitzen und verwalten eines der fünf Herzogtümer des Königreichs, mit dazugehöriger Reichsstadt. (ll1)
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Erzherzoginnen & Erzherzöge verwalten optional noch eine Grafschaft. (gg1)
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Erzherzoginnen & Erzherzöge kontrollieren die Aktivität der Spieler in den Dörfern und räumen Grundstücke von inaktiven Personen. (ff1)
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Kellerrechte vergeben | ||
Erzherzoginnen & Erzherzöge sind verpflichtet, neu ankommende Spieler/innen in Empfang zu nehmen und einzuleiten. (jj1)
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Erzherzoginnen & Erzherzöge vergeben, verkaufen & vermieten diverse Grundstücke. (jj2)
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Kontrollieren der Abbaugebiete | ||
Mitspieler/innen beraten |
W.I.P Indirekte Anrede: "Seine Durchlauchtigst" (M) bzw. "Ihre Durchlauchtigst"(W). |
Herzogen-Handbuch
hh1
... hat hier jemand das Landgrafen-Lexikon plagiarisiert? Oder ist das L-L ein Plagiat des Herzogen-Handbuchs?