Jüngerin | Jünger
Jüngerinnen und Jünger haben die Wissensprüfung, welche innerhalb der Lehrzeit als Novizin/Novize stattfindet, erfolgreich abgeschlossen und die Eingewöhnungszeit hinter sich gebracht. Sie haben ein Schweigegelübde abgelegt, welches sie bei der Verrichtung des Tagewerkes in Dunkelland steht´s einhalten und nur in den Gemeinschaftsräumen unterbrechen. Ihnen ist es vergönnt einen der Sekundärberufe zu wählen und diesen auszuüben. Außerdem ist es den Jüngerinnen und Jüngern gestattet sich an den Bauarbeiten des Stammlandes zu beteiligen.
Sie leben weiterhin in den Gebäuden im südlichen Viertel der Feste.
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Ordensunterkunft beziehen
Alle Angehörigen des Ordens haben das Anrecht, eine eigene Unterkunft innerhalb des Ordenshauptsitzes zu erhalten.
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Anmerkungen
Anmerkungen und so weiter
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Festes Aufgabenfeld erhalten
Einen Zuständigkeitsbereich innerhalb der Wirtschaftstätigkeiten des Ordens erhalten.
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