Patrizierin/Patrizier: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'' | <center>''Patrizierinnen & Patrizier besitzen das Recht, sich bei einem der [[Orden]] des Königreiches um Aufnahme zu bewerben.'' | ||
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''Ebenfalls ist es bestens mit Regeln & Gepflogenheiten vertrauten Patrizier/innen von einwandfreiem Leumund gestattet, sich schriftlich beim Hochadel um die Aufnahme in den [[Junker]]-Stand zu bewerben.'' | |||
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Aktuelle Version vom 10. Mai 2022, 02:14 Uhr
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Kleine Stadtgrundstücke kaufen |
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Ländliches Gewerbe mieten | ||
Brauen & Gären | ||
Bürgergrundstücke kaufen |
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Eigene grosse Haustiere besitzen |
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Beruf erlernen |
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Marktstände & Hafenviertel-Gewerbe mieten |
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Palazzo kaufen |
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Um Ordensaufnahme bewerben |
Patrizieraufgabe
Alle Adelspersonen ab des Standes einer/eines Landgräfin/Landgrafen sind bemächtigt, als Amtsperson das Gespräch zu führen und die Lieferung entgegenzunehmen. Anwärter/innen auf den Patriziertitel steht es jederzeit frei, bei bemächtigten Personen vorstellig zu werden. Charakteren von schlechtem Ruf oder Personen, die nicht über geeignete Umgangsformen verfügen, kann die Annahme ihrer höfischen Lieferung und damit der Patriziertitel verwehrt werden. Der Umfang der vom Beruf der/des Anwärterin/Anwärters abhängigen Warenlieferung an den königlichen Hof wird im Folgenden für jede Berufsgruppe einzeln aufgelistet:
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Eine ausführliche Übersicht über alle Rangstufen findet sich im Hauptartikel Rangsystem!