Patrizierin/Patrizier: Unterschied zwischen den Versionen
Lutzii (Diskussion | Beiträge) |
(Bearbeitung des "Aufstieg"-Tabs) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
</div> | </div> | ||
<br/> | <br/> | ||
<center>'' | <center>''Patrizierinnen & Patrizier besitzen das Recht, sich bei einem der [[Orden]] des Königreiches um Aufnahme zu bewerben.'' | ||
<br/> | |||
''Ebenfalls ist es bestens mit Regeln & Gepflogenheiten vertrauten Patrizier/innen von einwandfreiem Leumund gestattet, sich schriftlich beim Hochadel um die Aufnahme in den [[Junker]]-Stand zu bewerben.'' | |||
</center></div><br/> <br/> | |||
<tr style="background-color: #FFFFCC"> | <tr style="background-color: #FFFFCC"> | ||
<td width="2%" style="border:1px solid #8898bf"> | <td width="2%" style="border:1px solid #8898bf"> | ||
Zeile 107: | Zeile 110: | ||
''Wohlhabende [[Zunftbürgerinnen]] & [[Zunftbürger]] von tadellosem gesellschaftlichem Ruf sind zum Beweise ihres Vermögens und ihres Charakters zur Erfüllung der Patrizieraufgabe aufgefordert. Es ist darin enthalten die '''persönliche Vorstellung''' der eigenen Person bei einer befugten Amtsperson, sowie die '''Belieferung des königlichen Hofes''' mit einer Anzahl festgelegter Waren, welche durch die handelnde Amtsperson vermittelt wird.'' | ''Wohlhabende [[Zunftbürgerinnen]] & [[Zunftbürger]] von tadellosem gesellschaftlichem Ruf sind zum Beweise ihres Vermögens und ihres Charakters zur Erfüllung der Patrizieraufgabe aufgefordert. Es ist darin enthalten die '''persönliche Vorstellung''' der eigenen Person bei einer befugten Amtsperson, sowie die '''Belieferung des königlichen Hofes''' mit einer Anzahl festgelegter Waren, welche durch die handelnde Amtsperson vermittelt wird.'' | ||
''Alle Adelspersonen ab des Standes einer/eines [[Landgräfin]]/[[Landgraf]]en | ''Alle Adelspersonen ab des Standes einer/eines [[Landgräfin]]/[[Landgraf]]en sind bemächtigt, als Amtsperson das Gespräch zu führen und die Lieferung entgegenzunehmen. Anwärter/innen auf den Patriziertitel steht es jederzeit frei, bei bemächtigten Personen vorstellig zu werden. Charakteren von schlechtem Ruf oder Personen, die nicht über geeignete Umgangsformen verfügen, kann die Annahme ihrer höfischen Lieferung und damit der Patriziertitel verwehrt werden.'' | ||
''Der Umfang der vom Beruf der/des Anwärterin/Anwärters abhängigen Warenlieferung an den königlichen Hof wird im Folgenden für jede Berufsgruppe einzeln aufgelistet:'' | ''Der Umfang der vom Beruf der/des Anwärterin/Anwärters abhängigen Warenlieferung an den königlichen Hof wird im Folgenden für jede Berufsgruppe einzeln aufgelistet:'' |
Aktuelle Version vom 10. Mai 2022, 02:14 Uhr
|
||
Kleine Stadtgrundstücke kaufen |
| |
Ländliches Gewerbe mieten | ||
Brauen & Gären | ||
Bürgergrundstücke kaufen |
||
Eigene grosse Haustiere besitzen |
||
Beruf erlernen |
||
Marktstände & Hafenviertel-Gewerbe mieten |
||
Palazzo kaufen |
||
Um Ordensaufnahme bewerben |
Patrizieraufgabe
Alle Adelspersonen ab des Standes einer/eines Landgräfin/Landgrafen sind bemächtigt, als Amtsperson das Gespräch zu führen und die Lieferung entgegenzunehmen. Anwärter/innen auf den Patriziertitel steht es jederzeit frei, bei bemächtigten Personen vorstellig zu werden. Charakteren von schlechtem Ruf oder Personen, die nicht über geeignete Umgangsformen verfügen, kann die Annahme ihrer höfischen Lieferung und damit der Patriziertitel verwehrt werden. Der Umfang der vom Beruf der/des Anwärterin/Anwärters abhängigen Warenlieferung an den königlichen Hof wird im Folgenden für jede Berufsgruppe einzeln aufgelistet:
|
Eine ausführliche Übersicht über alle Rangstufen findet sich im Hauptartikel Rangsystem!