Leitfaden zum Strassenbau

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Dieser Leitfaden dient allen Unternehmungen im Strassenbau als unentbehrliche Grundlage und umfassende Informationsquelle zu allen diesbezüglichen königlichen Vorgaben. Zur effizienten Erschliessung des Königreiches ist es unabdingbar, dass ein hohes Augenmerk auf die Entwicklung eines belastbaren und nutzbringenden Strassennetzes gelegt wird. Damit der Ausbau sinnvoll und effizient voranschreiten kann ist es erforderlich, dass alle Beteiligten sich an gewisse Eckpunkte halten die dazu beitragen sollen ein systematisches, reguliertes und übersichtliches Strassennetz entstehen zu lassen.


Strassentypen

Die öffentlichen Wege des Landes, deren Bau und Unterhalt in der Verantwortung des Königs und der Kurfürsten stehen, wurden in offizielle Kategorien eingeteilt um Übersichtlichkeit und Erleichterung bei künftigen Wegebauprojekten zu gewähren. Es gibt im Königreich 4 Arten von Wegen, welche sich in Nutzen, Grösse und Erscheinung voneinander unterscheiden. Die Angabe zum Material aus denen die Strassen bestehen sind allgemeine Richtwerte, Abweichungen davon sind möglich wenn es die Bedingungen nahelegen.

Beispiel einer Reichsstrasse

Reichsstrassen

Reichsstrassen bilden die Hauptverkehrswege zu Lande zwischen den Reichsstädten und den Markgrafschaften. Um Verkehr von Zug- und Reittieren, Karren und Fussgängern in beide Richtungen problemlos zu ermöglichen sind die Reichsstrassen besonders breit und verfügen über eine erhöhte Randbegrenzung. Für maximale Dauerhaftigkeit werden nur die belastbarsten zur Verfügung stehenden Materialien verwendet.

  • Breite: 8-9 Blocks + je 1 Halbblock Randbegrenzung zu beiden Seiten
  • Material: Kopfstein-Steinziegel-Gemisch
Beispiel einer Hauptstrasse

Hauptstrassen

Hauptstrassen sind die gängigen Transportverbindungen im Königreich welche alle wichtigen Gebiete des Königreiches untereinander und mit dem Reichsstrassennetz verbinden. Um das Reisen und den Handel zu erleichtern müssen diese Strassen von gutem Belag und angemessener Breite sein.

  • Breite: 6-8 Blocks
  • Material: Kopfstein-Steinziegel-Gemisch, wenig Kies
Beispiel einer Nebenstrasse

Nebenstrassen

Nebenstrassen ergänzen das Reichs- und Hauptstrassennetz indem sie Punkte von lokaler Bedeutung untereinander verbinden und wichtige Anschlüsse an abgelegenere Orte gewähren.

  • Breite: 4-5 Blocks
  • Material: Kopfstein-Kies-Gemisch

Pfade

Pfade sind im allgemeinen nicht oder nur schwierig für Reit- und Nutztiere zu begehen, für Fussgänger hingegen können sie beträchtliche Abkürzungen darstellen, da Pfade aufgrund ihrer schmalen und unbefestigten Bauweise auch unwegsame Gebiete leicht queren können. Da Pfade nicht immer im besten Zustand sind kann das Beschreiten eines solchen schnell zu einer abenteuerlichen Unternehmung werden.

  • Breite: 2-4 Blocks
  • Material: Kies, variabel

Bauplanung

Für die Erstellung der Baupläne für die Reichs- und die Hauptstrassen sind die Kurfürsten und der König zuständig. Es sind nur Bautätigkeiten statthaft, die in Übereinstimmung mit den kurfürstlichen Plänen stehen. Der Bau von Nebenstrassen und Pfaden darf von den jeweiligen Gebietsverwaltern innerhalb ihrer Regionen eigenständig veranlasst werden, sobald der Verlauf der Reichs- und Hauptstrassen in der betroffenen Region festgelegt wurde.

Strassenverlauf

Strassen und Pfade müssen generell einem natürlich-gewundenen Verlauf folgen. Schnurgerade Abschnitte sind unnatürlich und unerwünscht. Höhenunterschiede sind erwünscht, Strassen und Pfade verlaufen aber entsprechend der Geländeform und weisen keine unnötigen Steigungen auf. Die auf Plänen eingezeichneten Vorgaben der Kurfürsten bezüglich des Strassenverlaufs müssen eingehalten werden.

Eine Strasse mit angemessener Steigung

Steigungen

Wo aufgrund des Terrains grössere Steigungen in der Strasse erforderlich werden wird darauf geachtet, dass diese Steigungen nach den Möglichkeiten möglichst sanft verlaufen. Verwendung von Treppen ist generell unerwünscht (Ausnahme: Pfade), Höhen werden nur mittels grosszügigen Halbblockschritten überwunden.

Brücken

Die Brückenbreite muss generell zur Strassenbreite passen. Dabei darf die begeh- und befahrbare Fläche der Brücke maximal 2 Blocks schmaler sein als die Strassenbreite zu beiden Seiten der Brücke. Keinesfalls darf sie breiter sein als die eigentliche Strasse. Brücken für Reichsstrassen sollen generell vorwiegend aus beständigen Materialien wie Stein, Ziegel und ähnlichem erbaut werden, reine Holzbrücken sind hier unerwünscht.

Unterführungen

Unterführungen/Tunnels sind generell nur selten zu errichten und nur an Orten, wo oberirdische Lösungen nicht zweckmässig sind. Unterirdische Durchgänge müssen eine durchgehende Mindesthöhe von 4 Blocks aufweisen (Ausnahme: Pfade) und dürfen maximal 2 Blocks schmaler sein als die Strasse zu beiden seiten des Durchganges, bei Nebenstrassen darf der Durchgang maximal 1 Block schmaler sein als die Strasse.

Strassenränder

Die Ränder entlang der Reichs- und Hauptstrassen dürfen keine Hindernisse beinhalten die über den Strassenverlauf ragen bis zu einer Höhe von mindestens 6 Blocks. Auf Gestaltungselemente die die Strasse optisch beengen ist im allgemeinen zu verzichten. So ist zB bei Bäumen und anderen hohen Elementen darauf zu achten, dass sie nicht zu nahe an die Strasse heranragen. Auch Nebenstrassen dürfen keine Hindernisse aufweisen, die bis über den Strassenverlauf ragen bis zu einer Höhe von mindestens 5 Blocks, die Seiten der Strassen können wo angemessen aber auch beengter gestaltet werden. Für Pfade gelten bezüglich der Ränder keine Vorgaben.




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