Freiherrin/Freiherr: Unterschied zwischen den Versionen

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<br/><center>'''Freiherrinnen & Freiherren bilden den ersten Adelsstand des Königreiches.'''</center><br/>
<br/><center>'''Freiherrinnen & Freiherren stehen an dritter Stelle im Niederen Adel, und bilden den Kern des erianischen Adelsstandes.'''</center><br/>
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'''Neuankömmlinge einweisen'''<br/>
'''[[Freiherrin/Freiherr#ff1 Dörfer kontrollieren|Dörfer kontrollieren]]'''<br/>
''Freiherrinnen & Freiherren sind verpflichtet, neu ankommende Spieler/innen in Empfang zu nehmen und einzuleiten.''
''Freiherrinnen & Freiherren kontrollieren die Aktivität der Spieler in den Dörfern und räumen Grundstücke von inaktiven Personen. <small>'''(ff1)'''</small>''</div>
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<div style="background:#FFFF99; border-bottom: 1px solid #8898bf; magrin: 1px; padding: 2px; font-size: 120%;">
<center>'''Aufnahme'''</center>
<center>'''Aufstieg'''</center>
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</div>
<br/>
<br/>
<center>''Bestens mit Regeln & Gepflogenheiten vertrauten Mitspieler/innen von einwandfreiem Leumund ist es gestattet, sich frühestens ab Erreichen des Patrizier-Standes schriftlich um Erhebung in den Freiherren-Stand zu bewerben.''
<center>''Frühestens ab dieser Stufe ist es möglich eine eigene [[Adelsfamilie]] zu begründen, sofern der König eine solche genehmigt.''
<br/>
<br/>
''Für eine erfolgreiche Bewerbung ist eine Aufnahme-Zusicherung eines Oberhauptes einer der bestehenden [[Adelsfamilien]] unerlässlich. Jede/r Adelige '''muss''' einer Familie angehören, deren Namen sie/er fortan trägt.'' </center></div><br/> <br/>
''Freiherrinnen und Freiherren, die sich in ihrer Tätigkeit als überaus verlässlich und kompentent erwiesen haben, können in den höchst respektablen [[Grafen]]-Stand erhoben werden, sobald sie dem Hochadel ein stimmiges Konzept zur Verwaltung einer zukünftigen Grafschaft vorgelegt haben.''
 
</center> <br/> <br/>
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'''Grundstücke vergeben/verkaufen'''<br/>
'''Kellerrechte vergeben'''<br/>
''Freiherrinnen & Freiherren vergeben, verkaufen & vermieten diverse Grundstücke.''</div>
''Freiherrinnen & Freiherren vergeben Keller für geeignete Spielergrundstücke <small>'''(ff2)'''</small>''</div>
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'''[[Junkerin/Junker#ff1 Neuankömmlinge einweisen|Neuankömmlinge einweisen]]'''<br/>
''Freiherrinnen & Freiherren sind verpflichtet, neu ankommende Spieler/innen in Empfang zu nehmen und einzuleiten. <small>'''(jj1)'''</small>''</div>
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'''[[Junkerin/Junker#ff2 Grundstücke vergeben/verkaufen|Grundstücke vergeben/verkaufen]]'''<br/>
''Freiherrinnen & Freiherren vergeben, verkaufen & vermieten diverse Grundstücke. <small>'''(jj2)'''</small>''</div>
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'''Mitspieler/innen beraten'''<br/>
'''Kontrollieren der Abbaugebiete'''<br/>
''Freiherrinnen & Freiherren stehen allen Mitspieler/innen nach Kräften mit Rat und Beistand zur Seite.''</div>
''Freiherrinnen & Freiherren überprüfen die diversen Abbaueinrichtungen und weisen Mitspieler/innen auf allfälliges Fehlverhalten hin.''</div>
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'''...'''<br/>
'''Mitspieler/innen beraten'''<br/>
''Freiherrinnen & Freiherren''</div>
''Freiherrinnen & Freiherren stehen allen Mitspieler/innen nach Kräften mit Rat und Beistand zur Seite.''</div>
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<br/> <br/>
 
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<center><big>'''''Vom Freiherren-Stand'''''</big><br/>
<small>''Freiherrinnen und Freiherren sind, wie ihr Titel schon verrät, jene Erianer, welche das Los der Hörigkeit und Untertänigkeit endgültig hinter sich gelassen, oder sogar nie gekannt haben. Sie dienen im Königreich als Unterstützer der Grafen und Herzöge, und bilden das Rückrat der einfachen Verwaltung.</small> <br/> <br/>
<small>''Freiherrinnen und Freiherren gebührt in der Anrede das Prädikat '''"Hochwohlgeboren"''':''</small> <br/>
<small>''Direkte Anrede: '''"Euer Hochwohlgeboren"''',''</small> <br/> <small>''Indirekte Anrede: '''"Seine Hochwohlgeboren" (M)''' bzw. '''"Ihre Hochwohlgeboren"(W)'''.''</small> </center> <br/>
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==Freiherren-Fibel==
===ff1 Dörfer kontrollieren===
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''Kontrollen in den verschiedenen Dörfern sind fortlaufend durchzuführen, insbesondere aber dann, wenn Knappheit an freien Dorf-[[Grundstücke]]n droht. Ziel der Kontrollen ist die Identifizierung und Entfernung von sog. "inaktiven Grundstücken", deren Besitzer ohne Abmeldung im Urlaubsforum länger als einen Monat nicht im Königreich anwesend waren. Nur wenn dies gemacht wird, ist ein entspanntes Einweisen neu-eintreffender Mitspieler*innen möglich. Folgendes Vorgehen ist bei der Identifizierung von inaktiven Grundstücken anzuwenden:''


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''Per Rechtsklick mit der Goldspitzhacke auf einen Block innerhalb des zu prüfenden Grundstückes oder per '''/rg info'''-Befehl wird der Name des Grundstückes angezeigt. mit '''/rg info [grundstückname]''' werden alle relevanten Informationen zum ausgewählten Grundstück angezeigt. Überprüfen der Aktivität der/des Besitzer*in per '''/seen [username]'''.''


==Freiherren-Fibel==
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''Ist ein Spieler mindestens einen Monat ohne eine gültige Abmeldung im Forum offline, so gilt der Spieler als inaktiv und das Grundstück darf abgerissen werden. Wahre den Überblick über das Urlaubsforum resp. überprüfe ggf zuerst, ob eine Abmeldung der/des betroffenen Spieler*in besteht, ehe abgerissen wird. Der gesamte Grundstücksinhalt (inkl. Keller falls vorhanden) wird '''entfernt''', der Keller wird '''verfüllt'''. Hierbei dürfen geeignete Helfer*innen aus der Gemeinde hinzugezogen werden. Die beim Abriss anfallenden Waren gelangen in den Besitz der ausführenden Adelsperson ab Stufe Freiherr, welche diese wiederum ganz oder teilweise zur Entlohnung der Abrisshelfer verwenden darf. Allfällige Restmaterialien werden in das Zwischenlager des jeweiligen Dorfes oder direkt ins Stadtlager der Reichsstadt gebracht.''
 
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''Inaktive Grundstücke werden auf keinen Fall einfach nur "geplündert", sondern in jedem Fall vollständig und ordnungsgemäss bereinigt!''


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''Die in der vorliegenden Freiherren-Fibel enthaltenen Weisungen und Informationen befassen sich speziell mit den Aufgaben des Freiherren-Standes, sind aber für alle Ränge des Adels verbindlich soweit sie sich auf deren Tätigkeiten auswirken. Du hast dein Interesse bekundet und wurdest für würdig befunden, dich im Adelsstand des Königreiches Erianor bewähren zu dürfen. Glückwünsch. Ab sofort und für alle weitere Zeit während derer du zum Adel gehörst, sei es als Freiherr/in oder höher, musst du dir stets dem allerersten Grundsatz deines Standes bewusst sein:''
''Wenn Abriss des Hauses und Verfüllung des Kellers abgeschlossen sind wird das Grundstück bereinigt: <small>''(Provisorische Inhalte folgen!)''</small> Der Keller muss zuerst gelöscht werden durch Benutzung von '''/gs keller''', anschliessend wird das Grundstück freigegeben per '''/gs bereinigen'''. <small>''(Ende provisorischer Inhalt)''</small>''


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''Es ist wünschenswert ein "Frei"-Schild auf dem neuerlich freien Grundstück zu hinterlassen.''


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<center><big>'''''Adel verpflichtet!'''''</big><br/>
<small>''Wer sich mit Fug und Recht zum ehrenwerten Adel des Königreiches zählt, übernimmt Verantwortung für Mitspieler und Ländereien in allen Äusserungen und allen Handlungen.''</small></center>
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Aktuelle Version vom 20. Mai 2022, 02:23 Uhr

Freiherrin | Freiherr

Freiherrinnen & Freiherren stehen an dritter Stelle im Niederen Adel, und bilden den Kern des erianischen Adelsstandes.

Privileg neu.jpg

Dörfer kontrollieren

Freiherrinnen & Freiherren kontrollieren die Aktivität der Spieler in den Dörfern und räumen Grundstücke von inaktiven Personen. (ff1)
Aufstieg


Frühestens ab dieser Stufe ist es möglich eine eigene Adelsfamilie zu begründen, sofern der König eine solche genehmigt.


Freiherrinnen und Freiherren, die sich in ihrer Tätigkeit als überaus verlässlich und kompentent erwiesen haben, können in den höchst respektablen Grafen-Stand erhoben werden, sobald sie dem Hochadel ein stimmiges Konzept zur Verwaltung einer zukünftigen Grafschaft vorgelegt haben.



Privileg neu.jpg

Kellerrechte vergeben

Freiherrinnen & Freiherren vergeben Keller für geeignete Spielergrundstücke (ff2)

Privileg alt.jpg

Neuankömmlinge einweisen

Freiherrinnen & Freiherren sind verpflichtet, neu ankommende Spieler/innen in Empfang zu nehmen und einzuleiten. (jj1)

Privileg alt.jpg

Grundstücke vergeben/verkaufen

Freiherrinnen & Freiherren vergeben, verkaufen & vermieten diverse Grundstücke. (jj2)

Privileg alt.jpg

Kontrollieren der Abbaugebiete

Freiherrinnen & Freiherren überprüfen die diversen Abbaueinrichtungen und weisen Mitspieler/innen auf allfälliges Fehlverhalten hin.

Privileg alt.jpg

Mitspieler/innen beraten

Freiherrinnen & Freiherren stehen allen Mitspieler/innen nach Kräften mit Rat und Beistand zur Seite.



Vom Freiherren-Stand

Freiherrinnen und Freiherren sind, wie ihr Titel schon verrät, jene Erianer, welche das Los der Hörigkeit und Untertänigkeit endgültig hinter sich gelassen, oder sogar nie gekannt haben. Sie dienen im Königreich als Unterstützer der Grafen und Herzöge, und bilden das Rückrat der einfachen Verwaltung.

Freiherrinnen und Freiherren gebührt in der Anrede das Prädikat "Hochwohlgeboren":

Direkte Anrede: "Euer Hochwohlgeboren",
Indirekte Anrede: "Seine Hochwohlgeboren" (M) bzw. "Ihre Hochwohlgeboren"(W).



Freiherren-Fibel

ff1 Dörfer kontrollieren


Kontrollen in den verschiedenen Dörfern sind fortlaufend durchzuführen, insbesondere aber dann, wenn Knappheit an freien Dorf-Grundstücken droht. Ziel der Kontrollen ist die Identifizierung und Entfernung von sog. "inaktiven Grundstücken", deren Besitzer ohne Abmeldung im Urlaubsforum länger als einen Monat nicht im Königreich anwesend waren. Nur wenn dies gemacht wird, ist ein entspanntes Einweisen neu-eintreffender Mitspieler*innen möglich. Folgendes Vorgehen ist bei der Identifizierung von inaktiven Grundstücken anzuwenden:


Per Rechtsklick mit der Goldspitzhacke auf einen Block innerhalb des zu prüfenden Grundstückes oder per /rg info-Befehl wird der Name des Grundstückes angezeigt. mit /rg info [grundstückname] werden alle relevanten Informationen zum ausgewählten Grundstück angezeigt. Überprüfen der Aktivität der/des Besitzer*in per /seen [username].


Ist ein Spieler mindestens einen Monat ohne eine gültige Abmeldung im Forum offline, so gilt der Spieler als inaktiv und das Grundstück darf abgerissen werden. Wahre den Überblick über das Urlaubsforum resp. überprüfe ggf zuerst, ob eine Abmeldung der/des betroffenen Spieler*in besteht, ehe abgerissen wird. Der gesamte Grundstücksinhalt (inkl. Keller falls vorhanden) wird entfernt, der Keller wird verfüllt. Hierbei dürfen geeignete Helfer*innen aus der Gemeinde hinzugezogen werden. Die beim Abriss anfallenden Waren gelangen in den Besitz der ausführenden Adelsperson ab Stufe Freiherr, welche diese wiederum ganz oder teilweise zur Entlohnung der Abrisshelfer verwenden darf. Allfällige Restmaterialien werden in das Zwischenlager des jeweiligen Dorfes oder direkt ins Stadtlager der Reichsstadt gebracht.


Inaktive Grundstücke werden auf keinen Fall einfach nur "geplündert", sondern in jedem Fall vollständig und ordnungsgemäss bereinigt!


Wenn Abriss des Hauses und Verfüllung des Kellers abgeschlossen sind wird das Grundstück bereinigt: (Provisorische Inhalte folgen!) Der Keller muss zuerst gelöscht werden durch Benutzung von /gs keller, anschliessend wird das Grundstück freigegeben per /gs bereinigen. (Ende provisorischer Inhalt)


Es ist wünschenswert ein "Frei"-Schild auf dem neuerlich freien Grundstück zu hinterlassen.








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