Grundgesetze: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MedievalCraft
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Der Seiteninhalt wurde durch einen anderen Text ersetzt: „#REDIRECT Spielregeln“)
 
(17 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<center> [[Datei:medievalcraft.png|verweis=Hauptseite]] </center> <br/> <br/>
#REDIRECT [[Spielregeln]]
 
<table align="right" width="25%">
<tr style="background-color: #FFFFCC">
<td style="border:1px solid #8898bf"> <small> ''"Die Reichsordnung zu befestigen und Mirans Licht zu verbreiten sey verkündet, dass, von diesem glorreichen Tage an, die Charta Magna durch die allein mächtige und allgewärtige königliche Macht in volle Kraft und Gültigkeit trete. Dem Reiche Ruhm zu mehren gelten alle darin enthaltenen Regelungen und Gesetze bedingungslos und unangezweifelt. Die Charta ist allen anderweitigen Gesetzessammlungen übergeordnet und wird auf das gesamte Königreich ohne Unterschied angewandt. Im Namen Mirans, Entflammer der Weltenscheibe, sind alle Untertanen König Ranulf's des Ersten dieser Charta verpflichtet."'' </small> <br/>
<small> <p align="right"> ''--Präambel der [[Magna Charta Libertatum]] </p align> </small> </td>
</table>
 
<center> [[Datei:Rathaus elyria(sehrklein).png]][[Datei:Nordtor_Elyria(sehrklein).png]][[Datei:Armeeviertel(sehrklein).png]][[Datei:Ratssaal elyria(sehrklein).png]] </center>
<br/>
'''''I'''m Königreich Erianor und in Aethoria treffen die verschiedensten Personen, Personengruppen, Interessen und Anschauungen aufeinander. In diesem Spannungsfeld entsteht bereichernde Kreativität und diesem Umstand verdanken die Ländereien ihr anhaltendes und prachtvolles Wachstum. Doch wo unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen entstehen auch Konflikte. Gemeinsame Grundsätze, die für alle gelten, müssen das Zusammenspiel leiten um gleiche Möglichkeiten für alle zu gewährleisten und um wo nötig Zuständigkeiten festzulegen. Diesem Ziele allein ist die komplette Fassung der '''Magna Charta Libertatum''' gewidmet, welche der König dem Lande gab. Dieses umfassende und wachsende Kompendium beinhaltet jene gemeinsamen Grundsätze und Regeln, die für alle Bewohnerinnen und Bewohner aller königlichen Lande unbedingte Gültigkeit besitzen.''
<br/> <br/>
''Genaue Kenntnis des gesamten königlichen Rechtes ist ein hoher Verdienst, den nicht viele für sich in Anspruch nehmen können. Die vielfältigen Angelegenheiten der Krone, des Adels und des Volkes führen in ihrer Gesamtheit zu einer umfänglichen Charta von hoher Komplexität. Ein Detailstudium sämtlicher Gesetzestexte ist aber für ein erfolgreiches Mitwirken im Königreich Erianor und in Aethoria nicht zwingend erforderlich. Es wird allerdings erwartet, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner der hiesigen Lande mit den entscheidenden Grundsätzen unserer Gemeinde vertraut sind und diese jederzeit beherzigen. Aus diesem Grunde widmet sich der nachfolgende rechtliche Ratgeber diesen Grundgeboten indem er diese zusammenfasst und erklärt, inkl. Verweisen auf die angesprochenen Gesetzespassagen.''
<br/> <br/>
''Versäumt es auf keinen Fall euch mit den Grundregeln unserer Gemeinde zu befassen und diese einzuhalten! Verstösse gegen unsere Grundsätze werden je nach Schwere mit Verwarnung, befristeter oder permanenter Verbannung geahndet. ''
<br/> <br/>
 
===Umgang miteinander===
 
Es ist selbstverständlich, dass jeder Mitspielerin und jedem Mitspieler jederzeit mit Respekt und Anstand begegnet wird. Es ist untersagt, andere Mitspieler in der Spannweite ihrer vom Gesetz zugesicherten Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen, auf andere Weise in der Ausübung ihrer Aufgaben zu bedrängen <small>''([[Magna Charta Libertatum#Individualrecht|II.Art6.,§§2&5]])''</small>, oder gar mutwillig zu Tode zu befördern <small>''([[Magna Charta Libertatum#Individualrecht|II.Art.6,§1]])''</small>. Ebenso unter allen Umständen verboten ist jedwede nicht-abgesprochene Beschädigung oder Zerstörung von Bauten anderer Bewohner/innen d. Kgr. ''("Griefing")'' <small>''([[Magna Charta Libertatum#Grundgebote|I.Art.3,§1]])''</small>.  Damit dies ein Spiel bleibt, sind jegliche realen politischen oder religiösen Inhalte unerwünscht. <small>''([[Magna Charta Libertatum#Grundgebote|I.Art.3,§3]] & [[Magna Charta Libertatum#Glauben|II.Art.9,§3]])'' </small> <br/>
 
<table align="left" width="20%">
<tr style="background-color: #FFFFCC">
<td style="border:1px solid #8898bf">
<small> '''Magna Charta I.Art.3: Grundgebote''' <br/>
{| class="wikitable" border="1"
|-
! §1
| ''Jegliche Beschädigung von Bauten anderer Spieler (Griefing) ist verboten.''
|-
! §2
| ''Das Erlangen von Vorteilen mittels "Mods", also Erweiterungen des eigenen Minecraft-Client, ist verboten.''
|-
! §3
| ''Politische, religiöse und/oder sexuell aufdringliche Inhalte jeglicher Art sind verboten.''
|-
! §4
| ''Jegliche Werbung für andere Server, YouTube-Kanäle und Weiteres ist verboten.''
|-
! §5
| ''Das bewusste Ausnutzen von Bugs (Fehlern im Spiel) um sich Vorteile zu verschaffen ist verboten.''
|-
! §6
| ''Bei Verlust von Waren durch Bugs und/oder technische Fehler entsteht kein Schadenersatzanspruch.''
|}
</small>
</td>
</table>
 
 
 
 
<br/>
 
Neben den Grundgeboten sind noch ein paar weitere Gesetze von Wichtigkeit für den Anfang. Diese sind in der Charta unter verschiedenen Artikeln enthalten, doch werden hier zur Übersichtlichkeit zusammengefasst präsentiert.
 
Art.6 §1 Jeder Bewohner des Königreiches hat das Recht zu leben und darf nicht gewaltsam zu Tode gebracht werden.
Art.10 §1 Jeder Bewohner verfügt frei und unabhängig über alle ihm gegebenen Güter an Land und materiellem Besitz.
Art.10 §2 Jeder Bewohner haftet mit seinem gesamten Besitz an Land und Gut für seine Verbindlichkeiten.
Art.15 §2 Das Abbauen von Blocks zur persönlichen Aneignung ist nur in den dafür vorgesehenen und bezeichneten Gebieten gestattet
Art.15 §3 Öffentliche Einrichtungen müssen so genutzt werden, dass Nachfolgenden die Nutzung nicht erschwert wird.
Art.15 §4 Jegliches Zurücklassen von ortfremden Gegenständen/Blocks in den öffentlichen Einrichtungen ist verboten.
Art.15 §5 Jegliche Zweckentfremdung oder Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen ist verboten.
Art.16 §1: Jedem Bewohner des Königreiches ist es gestattet, abhängig seines Ranges, Grundstücke zu erwerben und zu mieten.
Art.16 §2: Es ist nicht gestattet, eigene Grundstücke selbsttätig weiterzuverkaufen.
Art.16 §3: Mitbewohner dürfen nur ein innerstädtisches Wohngrundstück pro Stadt besitzen, mit Ausnahme von Palazzi,
welche in der Hauptstadt zusätzlich  besessen werden dürfen.
Art.16 §4: Bei Kauf des ersten grösseren Grundstückes muss das Anfänger-Grundstück im Dorf geräumt und aufgegeben werden.
 
== Weiteres ==
 
Es wird generell empfohlen sich ausführlich mit den Wiki-Inhalten vertraut zu machen. Die Artikel [[Grundstücke]] und [[Rangsystem]] bieten viele Informationen über das Königreich. Die im Wiki enthaltenen öffentlichen Informationen regeln alle Belange unseres gemeinsamen Rollenspiels. Beachtet, dass das Wiki ein laufendes Projekt ist, das gemeinsam mit dem Server wächst. Vieles muss erst noch ersonnen und niedergeschrieben werden.
 
Sollten neue Gesetze eingeführt oder bestehende Gesetze geändert werden, so wird dies stets vorhergehend im Forum unter Neuigkeiten mitgeteilt! Für die Rechtsprechung und die Durchsetzung der Reichsgesetze sind die ernannten [[Richter]] der Reichsstädte zuständig.
 
 
<br/> <br/>
 
<center>
{| class="wikitable" border="1"
|-
| [[Datei:Scales_15x16.png|verweis=Gesetze]]
! [[Gesetze]]
| <small>[[Grundregeln]], [[Magna Charta Libertatum]]</small>
| [[Datei:Sign 15x16.png|verweis=Infos]]
! [[Infos]]
| <small>[http://medievalcraft.org/faststart.pdf Erste Schritte], [[Rp-Leitfaden]], [[PvP-Leitfaden]]</small>
|-
| [[Datei:Big_house_16x16.png‎|verweis=Reichsstädte]]
! [[Reichsstädte]] 
| <small>[[Repugnaria]], [[Elyria]], [[Keldorn]]</small>
| [[Datei:King_13x16.png‎|verweis=Ränge]]
! [[Ränge]]
| <small>[[Unbekannter]], [[Knecht]], [[Beisasse]], [[Bürger]], [[Zunftbürger]], [[Patrizier]]</small>
|-
| [[Datei:House_14x16.png|verweis=Provinzstädte]]
! [[Provinzstädte]]
| <small>[[Lerchenau]], [[Falkenstein]]</small>
| [[Datei:Coins_16x16.png‎|verweis=Berufe]]
! [[Berufe]]
| <small>[[Grobschmied]], [[Zeugschmied]], [[Plattner]], [[Bogner]], [[Apothecarius]], [[Magus]], [[Magister]], [[Ingenieur]], [[Schneider]] </small>
|-
| [[Datei:Default_16x15.png|verweis=Dörfer]]
! [[Dörfer]]
| <small>[[Eikstedt]], [[Blumfeld]], [[Rothfurt]], [[Westerlichte]]</small>
| [[Datei:Temple 16x16.png|verweis=Orden]]
! [[Orden]]
| <small>[[Ordo Miran]], [[Ordo Marlo]], [[Ordo Morolon]], [[Ordo Milron]]</small>
|-
| [[Datei:Blue_flag_16x15.png|verweis=Vogteien]]
! [[Vogteien]]
| <small>[[Mahrland]], [[Whaalthaan]], [[Schwarzberge]], [[Dunkelland]]</small>
| [[Datei:Gear 15x16.png|verweis=Ämter]]
! [[Ämter]]
| <small>[[Dekurio]], [[Ministerialen-Stand]]</small>
|}
</center>

Aktuelle Version vom 29. Februar 2020, 00:42 Uhr

Weiterleitung nach: