Vogelfreie/Vogelfreier

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Personen aller gemeinen Gruppen, die sich der ordentlichen königlichen Gerechtigkeit entziehen, können der Vogelfreiheit anheimfallen. Als Vogelfreie stehen sie ausserhalb des Gesetzes. Darum: Hütet euch, ihr braven Bürger & Knechte, vor denen, die als Rechtlose umherstreifen, vom Gesetze ausgeschlossen! Gürtet euch und wehret ihnen, bringt sie zur Strecke wo immer ihr ihnen habhaft werden könnt!


Die Vogelfreiheit ist nicht ein bestimmter Rang innerhalb der Haupthierarchie, sondern ein zusätzlicher negativer Status, der alle Angehörigen der Haupt- und Ordenshierarchien betreffen kann, wenn sie vor der Rechtsprechung flüchten. Sofern höhere Ordenspersonen oder Adelspersonen aus berechtigten Gründen Einwohner/innen des Königreiches beschuldigen und anhalten um sie einem Tribunal oder einem ständischen Gerichtsprozess zuzuführen, wird Kooperation von den Beschuldigten erwartet. Wer stattdessen vor den Ordnungskräften flieht, diese angreift, ungebührenden Widerstand leistet oder sich anderweitig aus unannehmbaren Gründen ihrem/seinem rechtmässigen Prozesse entzieht, kann und wird durch die zuständigen Ordnungskräfte für vogelfrei erklärt.


Wenn eine Person für vogelfrei erklärt wird, dann ändert sich dadurch ihre Rangstufe nicht. Ebenso bleiben ihr die eigenen Grundstücke und die darauf verschlossen aufbewahrten Besitztümer erhalten. Solche dürfen nicht beschädigt, resp. gestohlen werden und bleiben der vogelfreien Person ungeachtet ihres Status erhalten, wenn nicht explizit die Beschlagnahmung solcher Grundstücke oder Werte verfügt wurde. Die Vogelfreiheit bedeutet vielmehr, dass die davon betroffene Person körperlich nicht mehr durch die Gesetze geschützt wird, vor denen sie flieht, und da sie diesen Gesetzen abtrünnig geworden ist, von allen ehrbaren Bewohnern des Königreiches gejagt und geschädigt werden möge, wo immer sie ihrer habhaft werden können.