Adelshäuser

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Elyria(sehrklein).pngKeldorn(sehrklein).pngRepugnaria Morgen(sehrklein).pngWane2(sehrklein).pngStadtgewerbe(bebaut)(sehrklein).png



Der Hohe Adel & der Niedere Adel zu Erianor bilden die regierenden Instanzen des Königreiches. Jene, welche die allgemeinen Laufbahnen verlassen und in eine der edlen Familien des Landes aufgenommen werden, dienen in all ihrem Handeln dem Wohle des Königreiches und übernehmen hierzu ganz konkrete Aufgaben. Adel verpflichtet! Jede/r Angehörige der Adelsstände gehört zu einer der Edlen Familien von Erianor. Jede Familie verfügt über eine individuelle Wappnung und besitzt in der Gnade des Königs einen eigenen Familienstammsitz, den sich alle Familienangehörigen teilen.
Der Adel des Königreiches Erianor teilt sich dabei in zwei separate Stände:
Zum "Niederen Adel" gehören die Junker, die Freiherren, die Grafen und die Landgrafen. Sie alle sind in irgendeiner Form einem höherrangigen Adeligen unterstellt, den sie unterstützen und dem sie hörig sind.
Zum "Hohen Adel" gehören die Erzgrafen, die Markgrafen, die Herzöge und die Erzherzöge. Sie sind alleine dem König Gehorsam schuldig, also "reichsunmittelbar"; ihnen steht ein erhöhtes Maß an Autonomie sowie eine Reihe an Sonderrechten zu, mit denen sie dem Wohl des Königreichs dienen.


Zu Altmark

HausDornfeld.png


"Mit ganzem Herzen!"



House 14x16.png Schloss Dornfeld
Person neu.jpg Herzog Decoydiablo

Person 2.jpg Lunavon
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Person 2.jpg
Person 2.jpg

Zu Greifsund

HausWane.png


"Festina Lente!"



House 14x16.png Schloss Wane
Person neu.jpg König Ranulf1

Person 2.jpg JaanHD
Person 2.jpg
Person 2.jpg
Person 2.jpg

Zu Lyrland

HausTorvaest.png

"Gülden schimmerts am Horizont."
["Es gibt keinen Kurs zu einem Ort, der nicht gefunden werden will."]

House 14x16.png Schloss Torväst
Person neu.jpg Erzherzog FYUSHEN219

Person 2.jpg xJeana
Person 2.jpg G_Moritz
Person 2.jpg theborgcaptain
Person 2.jpg




HausDornfeld(mini).png - Altmark - HausDornfeld(mini).png
Wappenbuch

HausThol(klein).png

Thol
Barndhagen(mini).png Barndhagen

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Schwarzfeuer
Eikenwinde(mini).png Eikenwinde

HausWane(mini).png - Greifsund - HausWane(mini).png
Wappenbuch

HausNarwaley(klein).png

Narwaley
Sudhaven(mini).png Sudhaven

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Platzhalter
Platzhalter(mini).png Grafschaft

HausTorvaest(mini).png - Lyrland - HausTorvaest(mini).png
Wappenbuch

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Platzhalter(mini).png Grafschaft

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Platzhalter(mini).png Grafschaft

Wappenbuch

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Platzhalter(mini).png Grafschaft

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Platzhalter(mini).png Grafschaft

HausWane(mini).png - Ostland - HausWane(mini).png
Wappenbuch

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Platzhalter
Platzhalter(mini).png Grafschaft

HausPlatzhalter(klein).png

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Platzhalter(mini).png Grafschaft







Vom Landbesitz und der Kurwürde

In der feudalen Struktur des Königreichs Erianor ist Macht fast unausweichlich an Landbesitz geknüpft. Gewachsen aus den Gebieten der historischen Stämme besteht das Königreich heute aus fünf große Territorien, den Herzogtümern. Diese bilden die oberste Verwaltungseinheit, und werden zu Verwaltungszwecken in Grafschaften unterteilt. Ein Graf rangiert in Rang und Prestige über den Junkern und Freiherren, wird in dem Zuge aber von einem Landgraf oder Herzog überschattet. Einen Sonderfall bilden sogenannte "Titularherzöge", auch "Reichsgrafen" genannt: besonders verdiente Grafen können vom König in den Stand eines Herzogs erhoben werden, wodurch sie die Stellung und die Machtfülle eines solchen erhalten, aber ohne den dazugehörigen Landbesitz.

Jene Familien, die sich glücklich schätzen können, eines ihrer Mitglieder als Verwalter eines Herzogtums zu wissen, dürfen sich zu den Fünf Hohen Häusern dazu zählen, die im Reich an erster Stelle stehen. Diesen Personen steht obendrein die sogenannte Kurwürde zu, denn als Besitzern jeweils eines Fünftels des gesamten Königreiches haben sie das Recht darauf, an der Königswahl teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben.

Stammsitze

Jede Adelsfamilie besitzt einen Stammsitz in einer der Grafschaften des Königreichs. Aus dem Namen des Stammsitzes bildet sich künftig auch der Familienname. Detaillierte Informationen darüber wie sich die Familiennamen bilden können dem Ratgeber zur Namensfindung entnommen werden. Für die Entfaltung und Nutzung der privaten Familienanwesen werden Regularien erlassen, die auf der Seite Landsitze verzeichnet werden.


Eintritt in ein Adelshaus

Alle Angehörigen des Adelsstandes müssen einem der Adelshäuser von Erianor angehören. Mit der Nobilitierung einer Person geht darum notwendigerweise die Aufnahme in eine der adeligen Familien einher. Ordensangehörigen und Vertretern des Bürgertums ist es nicht dementsprechend nicht möglich, Mitglied einer Adelsfamilie zu werden.

Um in den Adel aufgenommen zu werden, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

-- Herausragende Kenntnis der Spielinhalte

-- Ausgezeichnete Integration in die Rollenspielgemeinde

-- Empfehlungsschreiben des Oberhauptes eines bestehenden Adelshauses mit Zusicherung der Aufnahme in Selbiges.

-- Eigenhändige rollenspielerische Bewerbung beim Hochadel

-- Bestätigung durch den Hochadel


Gründung eines Adelshauses

Die Begründung einer eigenen Adelslinie bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Königs und ist frühestens ab der Stufe Freiherrin/Freiherr möglich. Da die Gesamtzahl der Adelsfamilien überschaubar bleiben soll wird die Zahl der Neugründungen begrenzt und Anforderungen werden formuliert. Somit ist es in den allermeisten Fällen der logische Schritt einer bestehenden Familie beizutreten. Detaillierte Informationen über die Vorgaben zur Gründung eines Adelshauses sind derzeit noch nicht bekannt.