Magna Charta Libertatum

Aus MedievalCraft
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Abschnitt 1: Einleitung

Artikel 1: Anwendung der Charta
§1 Die Charta findet Anwendung auf alle Rechtsfragen, für die sie nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält.
§2 Kann der Charta keine Vorschrift entnommen werden, so finden die gesetzlichen Bestimmungen jener Rechtskörperschaft Anwendung, in deren Zuständikgeit der betreffende Fall fällt.