Magna Charta Libertatum: Unterschied zwischen den Versionen

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#REDIRECT [[Magna Charta]]
=Abschnitt 1: Einleitung=
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<center> <big>Artikel 1: Anwendung der Charta</big> </center> <br/> <br/>
'''§ 1''' ''Die Charta findet Anwendung auf alle Rechtsfragen, für die sie nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält.''
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'''§ 2''' ''Kann der Charta keine Vorschrift entnommen werden, so finden die gesetzlichen Bestimmungen der Reichsstadt Anwendung, in deren Zuständigkeit der betreffende Fall fällt.''
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'''§ 3''' ''Können weder der Charta, noch anderen gesetzlichen Bestimmungen Vorschriften entnommen werden, so entscheidet das Gericht nach Gewohnheitsrecht und, wo auch ein solches fehlt, nach der Regel, die es als Gesetzgeber aufstellen würde.''
<br/> <br/>
'''§ 4''' ''Der offenbare Missbrauch eines vorgesehenen Rechtes findet keinen Rechtsschutz.''
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Version vom 16. Januar 2016, 00:25 Uhr

Abschnitt 1: Einleitung

Artikel 1: Anwendung der Charta


§ 1 Die Charta findet Anwendung auf alle Rechtsfragen, für die sie nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält.

§ 2 Kann der Charta keine Vorschrift entnommen werden, so finden die gesetzlichen Bestimmungen der Reichsstadt Anwendung, in deren Zuständigkeit der betreffende Fall fällt.

§ 3 Können weder der Charta, noch anderen gesetzlichen Bestimmungen Vorschriften entnommen werden, so entscheidet das Gericht nach Gewohnheitsrecht und, wo auch ein solches fehlt, nach der Regel, die es als Gesetzgeber aufstellen würde.

§ 4 Der offenbare Missbrauch eines vorgesehenen Rechtes findet keinen Rechtsschutz.