Leitfaden für die Ordensältesten

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Version 1.0 vom 25.9.2017

Dieser Leitfaden dient der ausführlichen Unterrichtung und Anleitung der Ordensältesten in allen Angelegenheiten der Ordensverwaltung. Alle hier enthaltenen Vorgaben wurden von König & Hochadel festgelegt und besitzen umfassende und uneingeschränkte Gültigkeit. Und so wie stets werden alle hier enthaltenen Angaben mit der Zeit weiter ergänzt und/oder verändert gemäss den Erfordernissen. Jede/r Ordensälteste ist der wortgetreuen und wahrhaftigen Umsetzung aller hierin enthaltener Vorgaben verpflichtet. Jegliche Fragen zu den folgenden Inhalten dürfen jederzeit gerne im Ratgeber-Bereich des Forums veröffentlicht werden.

Mitgliederverwaltung

Die Ordensältesten sind umfassend dafür verantwortlich, dass 1) geeignete Patrizier/innen in den eigenen Orden aufgenommen werden, 2) dass alle titeltragenden Ordensangehörigen über ihre Pflichten informiert sind und wissen wie sie sich für den Orden einsetzen können und dass 3) Ordensangehörige die dem Orden nicht von Nutzen sind durch mangelnde Aktivität oder Einsatz wieder aus dem Orden entfernt werden. Die Meisterung dieser drei Aufgaben ist unbedingte Grundvoraussetzung für einen funktionierenden, lebendigen und starken Orden, der das gemeinsame Rollenspiel positiv mitprägen kann und attraktiv für unsere Mitspieler/innen ist. Wir gehen im einzelnen auf die drei obgenannten Punkte ein:

1) Aufnahme von geeigneten Mitspieler/innen

Ein lebendiger Orden benötigt geeignete und aktive Mitstreiter/innen. Deren Auswahl und ordnungsgemässe Aufnahme ist durch die Ordensältesten zu gewährleisten. Für die Aufnahme in einen Orden kommen nur Angehörige des Patrizier-Standes in Betracht, die darunter befindlichen Rangstufen der Grundhierarchie sind noch nicht dazu berechtigt einem Orden beizutreten. Masse ist nicht gleich Klasse! Es kann niemals das Ziel sein, schlicht möglichst viele Mitspieler/innen in den eigenen Orden zu holen. Stattdessen gilt es die bestgeeigneten und angesehensten Personen unter den Patriziern für den eigenen Orden zu gewinnen. Unmotivierte und ungeeignete Mitglieder können mit Fehlverhalten dem Ansehen des gesamten Ordens empfindlich schaden. Daher gilt es Umsicht zu bewahren bei der Entscheidung wem die Aufnahme in den Orden gewährt wird.

Das Gesetz befiehlt, dass nur Angehörige des Patrizier-Standes in den Orden aufgenommen werden dürfen. Überdies ist es den Ordensältesten freigestellt, weitere rollenspielerische Anforderungen oder Bedingungen für die Aufnahme in den eigenen Orden zu formulieren und durchzusetzen. Durch die Ordensältesten neu in den Orden aufgenommene Patrizier/innen erhalten IMMER den Titel der ersten/untersten Stufe des Ordens.


2) Information und Beschäftigung der Ordensangehörigen

Der Sinn des Ordens erfüllt sich darin, dass er seinen Angehörigen rollenspielerische Unterhaltung und spielerische Betätigung bietet. Den Ordensältesten und deren Assistenten obliegt es für sinnvolle Beschäftigungen und Aufgaben für die Ordensangehörigen zu sorgen. Solcherlei Betätigungen sind zB (sinnvolle) bauliche Erweiterung der eigenen Stammlande, Betätigung in der Warenproduktion für die Ordenslager, rollenspielerische Unternehmungen (mehr hierzu weiter unten) und Anderes. Damit möglichst gleiche Voraussetzungen für alle vier Orden gelten gibt es verbindliche Vorgaben für die Bebauung und Nutzungsweise der Stammlande der Orden und der Ordensviertel in der Hauptstadt, welche weiter unten beschrieben werden. Im Rahmen dieser Vorgaben ist der Handlungsspielraum jedoch gross und von den Ordensältesten ist viel Fantasie und Kreativität gefragt!

3) Entfernung von ungeeigneten Ordensangehörigen

Die Ordensältesten formulieren die an ihre Mitglieder gestellten Anforderungen und Erwartungen. Diese dienen dem Gedeih und dem Machtzuwachs des eigenen Ordens, damit dieser sich entfalte und sich durch seine Güte von den anderen Orden unterscheide. Jene, die diesen Anforderungen nicht gewachsen sind schaden dem Orden durch ihre mangelhafte Teilnahme am gemeinsamen Rollenspiel und müssen daher durch die Ordensältesten aus den eigenen Reihen entfernt werden. Mitspieler die sich keiner "schweren Vergehen" schuldig gemacht haben, werden in den Patrizierstand zurückversetzt mit dem Befehl:

/rang [spielername] Patrizier
Bsp: /rang Hansmeier14 Patrizier

Überdies wird auch der Zugang zum Ordensbereich im Forum des jeweiligen Mitspielers gelöscht, in der selben Weise wie auch die Zugänge dazu vergeben werden (Beschreibung unter der Mitgliederliste im Ordensbereich).

Rollenspielerische Unternehmungen

Fehden

Fehde

Festivitäten

Landesverwaltung

In diesen harten Zeiten ist Landbesitz die verlässlichste Quelle des Wohlstandes und der Macht. Nebst den Adelshäusern sind es die vier königlichen Orden, die mit dem grössten Landbesitz belehnt sind. Der König stattet die Orden mit umfassenden Gütern aus damit sie diese entwickeln, verschönern und zu Nutzen des Königreiches führen. Aus ihren Landen beziehen die Orden alles was sie benötigen und ihre Lande nutzen die Orden um sich würdig zu präsentieren und von ihrer Macht und ihrem Ansehen zu künden. Aus diesen Gründen ist es entscheidend, dass die Ordensältesten den Stammlanden reifliche und wohl überlegte Planung zukommen lassen um grösstmöglichsten und wohlgefälligsten Nutzen aus ihren Landen zu ziehen. Für die Vergabe von bestimmten Nutz- oder Wohngrundstücken zur privaten Nutzung durch Ordensmitglieder und andere Bewohner des Königreiches gelten wie in den Reichsstädten genaue königliche Vorgaben. Diese stellen sicher, dass für die Vergabe von Land und Grundstücken an Spieler für alle Orden die gleichen Voraussetzungen gelten. Nebst dem Stammland verfügt jeder Orden über einen eigenen kleinen Stadtteil innerhalb der Mauern von Repugnaria. Auf beide Gebiete wird im folgenden einzeln eingegangen.

Stammland

Grundstücke

Jeder der vier Orden bewohnt, verwaltet und erweitert eines von vier dazu bestimmten Gebieten des Königreiches Erianor. Die beiden Regionen Mahrland (Ordo Miran) und Whaalthaan (Ordo Marlo) erstrecken sich nördlich der Hauptstadt Repugnaria, die Regionen Schwarzberge (Ordo Morolon) und Dunkelland (Ordo Milron) südlich davon. Innerhalb dieser Regionen liegen die Einrichtungen und Privatgrundstücke der Ordensmitglieder. Nebst den Ordenseinrichtungen können dort auch öffentliche Grundstücke entstehen nach dem Vorbild einer Provinzial-Stadt. Die jeweiligen Stammlande werden durch die Orden individuell ausgestaltet und stetig weiterentwickelt. Hierbei gibt es schier unendliche Möglichkeiten. Während jeder Orden in der Ausgestaltung seiner Gebiete und Einrichtungen grosse Freiheiten hat, muss sich der Grundaufbau und die Systematik an vorgegebenen, für Gleichberechtigung sorgenden Vorgaben orientieren. Jeder Orden hat das Recht die selbe Art von Grundstücken an Ordensmitglieder und zT. an aussenstehende Mitspieler zu vergeben oder zu verkaufen:

1. Ordensunterkünfte max. 15x15 (Höhe: 6) Wer in einen Orden aufgenommen wird erhält kostenlos eine Unterkunft in einem zentralen Bereich des Stammlandes des Ordens. Es handelt sich dabei nicht um ein freistehendes Grundstück, sondern vielmehr um ein Zimmer innerhalb des Hauptkomplexes des jeweiligen Ordens. Jeder Orden darf maximal 10 solcher Unterkünfte bereitstellen, die untereinander identisch sein müssen. Bei Umzug des Ordensmitgliedes auf ein grösseres Ordensgrundstück muss die anfängliche Ordensunterkunft aufgegeben und geräumt werden (Genau so wie bei Dorfgrundstücken für Anfänger).

2. Ordensgrundstücke 20x30 (Höhe:40) Etablierte Ordensmitglieder haben die Möglichkeit sich mit Erreichen der III. Stufe, also nach zwei Beförderungen, ein grosses Ordensgrundstück beim Hauptkomplex des Ordens zu kaufen. Jeder Orden darf maximal 12 dieser Grundstücke bereitstellen. Bei Kauf des eigenen Ordensgrundstückes muss die bisherige Ordensunterkunft aufgegeben und geräumt werden.

3. Stadt-Häuser 15x20 (Höhe: 30) Optional können bei oder rund um die Hauptkomplexe der Orden Provinzial-Städte mit entsprechenden öffentlich erwerbbaren Grundstücken entstehen. Die Vergabe dieser Grundstücke richtet sich nach den selben Kriterien wie auch für jene in den Provinzial-Städten gelten.

Grundstücksschema des Ordensgebietes

Rechter Hand befindet sich ein Schema zur Veranschaulichung der Grundstücksvorgaben. Weitere allgemeine Einrichtungen kommen noch hinzu, siehe nächste Überschrift. Beim Anlegen und Weiterentwickeln der Stammlande ist immer höchstes Augenmerk darauf zu richten alle wichtigen Einrichtungen kompakt beieinander zu errichten um zu lange Laufwege zu vermeiden und diese Laufwege sinnvoll und gut sichtbar anzulegen. Es wird also eine zentralistische, verdichtete Bauweise angewandt.

Einrichtungen

Nebst den geschilderten privaten Grundstücken innerhalb der Stammlande sind natürlich die weiteren Einrichtungen das wahre Herzstück der Orden, wo sie ihre Fertigkeiten und ihre Kreativität voll zur Geltung bringen können. Mit weiteren Einrichtungen sind all jene Bauten gemeint, die allen Personen oder einem erweiterten Kreis von Personen zugänglich sind und sich direkt im Ordensbesitz befinden. Diese Einrichtungen bringen Funktionalität und Glanz in die Stammlande. Die naheliegendste dieser Einrichtungen wäre ein grosses Hauptgebäude, das die zentrale Versammlungshalle und den Zugang zum Hauptlager des Ordens enthielte und um welches sich alle weiteren Grundstücke und Einrichtungen des Ordens gruppierten. Des Weiteren gibt es unzählige Möglichkeiten, den Hauptkomplex selbst oder das direkt darum befindliche städtische Gebiet mit weiteren prachtvollen und nutzbringenden Einrichtungen zu ergänzen wie zB... Festzelt, Taverne, Arena, Trainingsplatz, Bogenschussanlage, Hindernislauf, Rp-konforme Statuen, Redstoneanlagen für Glücksspiel uA, Dungeons, Verstecke, Lagerfeuer, Infotafel usw usw.... Die Grenzen setzen hierbei nur die eigene Fantasie und die eigenen Fähigkeiten, sowie die Aufsicht des Augurs falls die Rollenspielkonformität durch ein Bauvorhaben gestört wird. Diese Art der Einrichtungen und die privaten Grundstücke sollten einen guten Durchmischungsgrad aufweisen und möglichst nahe beieinander sein. Alles geht von einem Zentrum aus.


Ordensviertel in Repugnaria

Zusätzlich zum eigenen Stammland wird jedem Orden ein kleines Viertel innerhalb der Stadtmauern Repugnarias zugesprochen um sich zu repräsentieren, die gemeinsame Hauptstadt mit nutzbringenden Einrichtungen zu bereichern und um an zentraler Position Gäste empfangen und Anlässe organisieren zu können. Innerhalb der Viertel befindet sich der öffentliche (kostenpflichtige) und der interne Schnelltransport in die jeweiligen Ordensstammlande. In ihren Vierteln errichten die Orden keinerlei Privatgrundstücke für ihre Mitglieder, dies geschieht ausschliesslich in den Stammlanden.

Ungefähre Lage der Ordensviertel gemäss Grundplanung

Die angefügte Lagekarte zeigt die ungefähren Positionen & Umrisse der entstehendenen Ordensviertel. Im Laufe der Stadtentwicklung werden sich diese Angaben aber gewiss noch ein wenig verändern, getreu dem königlichen Willen.