Landsitze

Aus MedievalCraft
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V1.0 vom 21.11.17
Die Niederlassung auf einem eigenen, befestigten Landsitz ist das Privileg der Adelsfamilien. Jede Familie erhält vom König einen Landsitz zur eigenen Verfügung, dieser wird auch als der Stammsitz der jeweiligen Familie bezeichnet. Die Stammsitze des Landadels werden meist Burgen genannt, während jene des Hochadels als Schlösser bezeichnet werden. Nebst den Familienstammsitzen besteht in jeder Grafschaft eine königl. Reichsburg, welche das regionale Verwaltungszentrum des jeweiligen Gebietes beherbergt.


Burgen

Die Stammsitze der Adelsgeschlechter des Landadels werden als Burgen bezeichnet. Alle Adelsgeschlechter bewohnen in der Gnade des Königs eigene Burgen, die sich auf die Gebiete Erianors verteilen. Die Lage dieser Burgen wird bei Gründung des Adelshauses durch den König und unter Absprache mit dem Hochadel festgelegt. Alle Bautätigkeiten an der Familienburg unterliegen stets der Oberaufsicht des hohen Adels.

Jedem ländlichen Adelsgeschlecht ist es gestattet auf ihrem Familienstammsitz - bis zu einer bestimmten Anzahl - Personen zu wirtschaftlichen und militärischen Zwecken fest anzustellen und zu beherbergen. Die gemachten Angaben stellen Höchstzahlen dar, die unbedingt eingehalten werden müssen!

2 Burgbewohner
Auf der Familienburg dürfen höchstens zwei Bewohner fest einquartiert und mit Aufgaben betraut werden. Hierbei handelt es sich um die wichtigsten Vertrauten/Bediensteten der jeweiligen Familie, die dauerhaft eine eigene Unterkunft direkt innerhalb des Stammsitzes erhalten. Genaue Unterteilungen, Zuständigkeiten und rollenspielerische Details für die Burgbewohner sind durch die jeweilige Familie nach ihrem Gutdünken festzulegen.

2 Landarbeiter
Es ist gestattet, maximal zwei Arbeitskräfte zur Betreuung der Landwirtschaft permanent in Dienste zu nehmen und ihnen zu diesem Zwecke eine Unterkunft in Form einer bescheidenen Behausung oder Unterkunft (kleinere Fläche als ein Dorf-Grundstück!) direkt vor der Burg resp. nahe der zu bewirtschaftenden Felder anzuweisen.

1 Gast
Bei Bedarf ist es statthaft, einen Gast auf dem Familienstammsitz zu beherbergen. Zu diesem Zwecke darf eine angemessene Unterkunftsmöglichkeit innerhalb der Burg bereitgestellt werden. Es darf niemals mehr als ein Gast zur selben Zeit einquartiert werden.

Reichsburgen

In jeder Grafschaft gibt es eine Reichsburg zum Zwecke der Verwaltung. Die Reichsburg befindet sich in der vollen Verfügung des königlich ernannten Grafen der jeweiligen Lande. Innerhalb der Reichsburg befindet sich das zentrale Lager der Grafschaftsverwaltung, sowie Unterkünfte für Bedienstete und alle weiteren Erfordernisse für den erfolgreichen Betrieb der Grafschaft. Detaillierte Regularien zu der Nutzung von Reichsburgen und über die Beschäftigung von Burgbewohnern entnehmen die Grafen dem Grafen-Leitfaden.

Schlösser

Die Stammsitze der Geschlechter des hohen Adels werden meist als Schlösser bezeichnet. Für Schlösser gelten generell die selben Regeln wie für Burgen, auf Schlössern darf hingegen eine grössere Anzahl Mitspieler in Dienste aufgenommen werden:

3 Burgbewohner
Auf dem Familienschloss dürfen höchstens drei Bewohner fest einquartiert und mit Aufgaben betraut werden. Hierbei handelt es sich um die wichtigsten Vertrauten/Bediensteten der jeweiligen Familie, die dauerhaft eine eigene Unterkunft direkt innerhalb des Stammsitzes erhalten. Genaue Unterteilungen, Zuständigkeiten und rollenspielerische Details für die Schlossbewohner sind durch die jeweilige Familie nach ihrem Gutdünken festzulegen.

3 Landarbeiter
Es ist gestattet, maximal drei Arbeitskräfte zur Betreuung der Landwirtschaft permanent in Dienste zu nehmen und ihnen zu diesem Zwecke eine Unterkunft in Form einer bescheidenen Behausung oder Unterkunft (kleinere Fläche als ein Dorf-Grundstück!) direkt vor dem Schloss resp. nahe der zu bewirtschaftenden Felder anzuweisen.

2 Gäste
Bei Bedarf ist es statthaft, bis zu zwei Gäste zur selben Zeit auf dem Familienstammsitz zu beherbergen. Zu diesem Zwecke dürfen angemessene Unterkunftsmöglichkeiten innerhalb der Burg bereitgestellt werden.