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Freiherrin | Freiherr
Freiherrinnen & Freiherren stehen an dritter Stelle im Niederen Adel, und bilden den Kern des erianischen Adelsstandes.
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Dörfer kontrollieren
Freiherrinnen & Freiherren kontrollieren die Aktivität der Spieler in den Dörfern und räumen Grundstücke von inaktiven Personen. (ff1)
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Aufstieg
Frühestens ab dieser Stufe ist es möglich eine eigene Adelsfamilie zu begründen, sofern der König eine solche genehmigt.
Freiherrinnen und Freiherren, die sich in ihrer Tätigkeit als überaus verlässlich und kompentent erwiesen haben, können in den höchst respektablen Grafen-Stand erhoben werden, sobald sie dem Hochadel ein stimmiges Konzept zur Verwaltung einer zukünftigen Grafschaft vorgelegt haben.
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Kellerrechte vergeben
Freiherrinnen & Freiherren vergeben Keller für geeignete Spielergrundstücke (ff2)
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Neuankömmlinge einweisen
Freiherrinnen & Freiherren sind verpflichtet, neu ankommende Spieler/innen in Empfang zu nehmen und einzuleiten. (jj1)
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Kontrollieren der Abbaugebiete
Freiherrinnen & Freiherren überprüfen die diversen Abbaueinrichtungen und weisen Mitspieler/innen auf allfälliges Fehlverhalten hin.
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Mitspieler/innen beraten
Freiherrinnen & Freiherren stehen allen Mitspieler/innen nach Kräften mit Rat und Beistand zur Seite.
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Vom Freiherren-Stand
Freiherrinnen und Freiherren sind, wie ihr Titel schon verrät, jene Erianer, welche das Los der Hörigkeit und Untertänigkeit endgültig hinter sich gelassen, oder sogar nie gekannt haben. Sie dienen im Königreich als Unterstützer der Grafen und Herzöge, und bilden das Rückrat der einfachen Verwaltung.
Freiherrinnen und Freiherren gebührt in der Anrede das Prädikat "Hochwohlgeboren":
Direkte Anrede: "Euer Hochwohlgeboren", Indirekte Anrede: "Seine Hochwohlgeboren" (M) bzw. "Ihre Hochwohlgeboren"(W).
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Freiherren-Fibel
ff1 Dörfer kontrollieren
Kontrollen in den verschiedenen Dörfern sind fortlaufend durchzuführen, insbesondere aber dann, wenn Knappheit an freien Dorf-Grundstücken droht. Ziel der Kontrollen ist die Identifizierung und Entfernung von sog. "inaktiven Grundstücken", deren Besitzer ohne Abmeldung im Urlaubsforum länger als einen Monat nicht im Königreich anwesend waren. Nur wenn dies gemacht wird, ist ein entspanntes Einweisen neu-eintreffender Mitspieler*innen möglich. Folgendes Vorgehen ist bei der Identifizierung von inaktiven Grundstücken anzuwenden:
Per Rechtsklick mit der Goldspitzhacke auf einen Block innerhalb des zu prüfenden Grundstückes oder per /rg info-Befehl wird der Name des Grundstückes angezeigt. mit /rg info [grundstückname] werden alle relevanten Informationen zum ausgewählten Grundstück angezeigt. Überprüfen der Aktivität der/des Besitzer*in per /seen [username].
Ist ein Spieler mindestens einen Monat ohne eine gültige Abmeldung im Forum offline, so gilt der Spieler als inaktiv und das Grundstück darf abgerissen werden. Wahre den Überblick über das Urlaubsforum resp. überprüfe ggf zuerst, ob eine Abmeldung der/des betroffenen Spieler*in besteht, ehe abgerissen wird. Der gesamte Grundstücksinhalt (inkl. Keller falls vorhanden) wird entfernt, der Keller wird verfüllt. Hierbei dürfen geeignete Helfer*innen aus der Gemeinde hinzugezogen werden. Die beim Abriss anfallenden Waren gelangen in den Besitz der ausführenden Adelsperson ab Stufe Freiherr, welche diese wiederum ganz oder teilweise zur Entlohnung der Abrisshelfer verwenden darf. Allfällige Restmaterialien werden in das Zwischenlager des jeweiligen Dorfes oder direkt ins Stadtlager der Reichsstadt gebracht.
Inaktive Grundstücke werden auf keinen Fall einfach nur "geplündert", sondern in jedem Fall vollständig und ordnungsgemäss bereinigt!
Wenn Abriss des Hauses und Verfüllung des Kellers abgeschlossen sind wird das Grundstück bereinigt: (Provisorische Inhalte folgen!) Der Keller muss zuerst gelöscht werden durch Benutzung von /gs keller, anschliessend wird das Grundstück freigegeben per /gs bereinigen. (Ende provisorischer Inhalt)
Es ist wünschenswert ein "Frei"-Schild auf dem neuerlich freien Grundstück zu hinterlassen.
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Gesetze
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Grundregeln, Magna Charta Libertatum
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Infos
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Erste Schritte, Rp-Leitfaden, Grundstücke, PvP-Leitfaden
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Reichsstädte
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Repugnaria, Elyria, Keldorn, Aretha
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Ränge
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Unbekannter, Knecht, Beisasse, Bürger, Zunftbürger, Patrizier
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Provinzstädte
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Lerchenau, Niederbronn, Wasserau
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Berufe
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Grobschmied, Plattner, Bogner, Magister, Sattler, Schneider .....
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Dörfer
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Eikstedt, Blumfeld, Rothfurt, Westerlichte
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Orden
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Ordo Miran, Ordo Marlo, Ordo Morolon, Ordo Milron
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Ländereien
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Mahrland, Whaalthaan, Schwarzberge, Dunkelland
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Ämter
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Dekurio, Adelsfamilien
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