Die Fehde

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Die Magna Charta Libertatum eröffnet den vier Orden des Königreiches den Weg, rechtliche Händel auf dem Wege der Fehde beizulegen. Jeder Orden des Königreiches, repräsentiert durch deren Ordensältesten, hat das Recht einem anderen Orden einen rechtskonformen Fehdebrief zu übermitteln, welcher die bevorstehenden Fehdehandlungen ankündigt. Mit Beginn der Fehde wird es für die Mitglieder der beteiligten Orden legal, Angehörige des befehdeten Ordens anzugreifen und niederzuschlagen (pvp).

Voraussetzungen

Fehden können nur öffentlich durch den/die Leiter/in eines Ordens gegenüber einem anderen Orden erklärt werden, und schliesst nur die titeltragenden Angehörigen sowohl des die Fehde auslösenden als auch des befehdeten Ordens ein. Kein Orden darf mehr als eine selbst ausgerufene Fehde zur selben Zeit führen, solange noch eine Fehde läuft darf der die Fehde auslösende Orden keine neue Fehde beginnen.

Der Fehdebrief

Um eine Fehde auszulösen ist es erforderlich, dass im Forumsbereich des königlichen Kammergerichtes ein förmlicher Fehdebrief veröffentlicht wird. Dieser muss mindestens zwei volle Tage vor Beginn der Fehdehandlungen veröffentlicht werden und muss, nebst Angabe von Gründen für die Fehde, einen genauen Zeitpunkt für den Beginn der Fehdehandlungen nennen. Der Hochadel behält sich jederzeit vor Fehdehandlungen zu verbieten, wenn der veröffentlichte Fehdebrief nicht den gewünschten Ansprüchen genügt.

Durchführung

Die Fehde gestattet es den Beteiligten, Ordensmitglieder des jeweilen anderen Ordens zu bekämpfen, niederzuschlagen und ihr getragenes Inventar zu erbeuten. Die Beschädigung von Bauten eines anderen Ordens sowie Diebstahl bleiben strikte untersagt. Auch während einer laufenden Fehde behalten die Fairness-Regeln im Leitfaden zum bewaffneten Kampf ihre volle Gültigkeit und müssen jederzeit eingehalten werden.

Beendigung

Jede Fehde endet automatisch genau einen Monat nach dem Beginn der Fehdehandlungen, es sei denn, die Fehde wird bereits früher durch den die Fehde auslösenden Orden für beendet erklärt. In einem solchen Falle wird eine Beendigungsnotiz von Handen der Ordensleitung an den ursprünglichen Fehdebrief angefügt. Alle Kampfhandlungen im Rahmen der Fehde müssen dann binnen 24 Stunden eingestellt werden.

Hinweise

Im Falle von Verstössen gegen die genannten Vorgaben oder aus anderen wichtigen Gründen ist es den Fürsten jederzeit vorbehalten eine Fehde zu untersagen, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Alle Regeln im Leitfaden zum bewaffneten Kampf behalten ihre volle Gültigkeit. Falls offizielle Bautätigkeiten oder andere Dinge dies erfordern, kann durch den obersten Lehnsherr jederzeit der Königsfrieden für eine oder mehrere von einer Fehde betroffene Person/en ausgerufen werden. Solcherlei geschützte Personen müssen von allen Fehdehandlungen ausgenommen werden und dürfen auch selbst keineswegs in eine laufende Fehde eingreifen. Alle geltenden Gesetze zu Fehden finden sich im Abschnitt VIII der Magna Charta.







Scales 15x16.png Gesetze Grundregeln, Magna Charta Libertatum Sign 15x16.png Infos Erste Schritte, Rp-Leitfaden, Grundstücke, PvP-Leitfaden
Big house 16x16.png Reichsstädte Repugnaria, Elyria, Keldorn, Aretha King 13x16.png Ränge Unbekannter, Knecht, Beisasse, Bürger, Zunftbürger, Patrizier
House 14x16.png Provinzstädte Lerchenau, Niederbronn, Wasserau Coins 16x16.png Berufe Grobschmied, Plattner, Bogner, Magister, Sattler, Schneider .....
Default 16x15.png Dörfer Eikstedt, Blumfeld, Rothfurt, Westerlichte Temple 16x16.png Orden Ordo Miran, Ordo Marlo, Ordo Morolon, Ordo Milron
Blue flag 16x15.png Ländereien Mahrland, Whaalthaan, Schwarzberge, Dunkelland Gear 15x16.png Ämter Dekurio, Adelsfamilien