Verstaatlichung von Eigentum

  • Um mich mal hier über ein Themen zu beschweren.


    Ich war etwas länger abwesend (ohne die Fristmarke aber zu überschreiten)
    Jetzt wo ich wieder auf den Server komme und in mein Sumpfanwesen möchte sehe ich, dass es gesichert ist und meine Truhen sind geplündert. Daraufhin fragte ich bei Alor nach, was das zu bedeuten hatte und erfuhr dass mein Haus verstaatlicht wurde und mein Kisteninhalt geplündert, um an Ressorcen für den Aufbau der Region zu sammeln.
    Mal ganz ehrlich. Ist es nun Standart geworden, dass man nicht mehr für den Aufbau farmen geht sondern lieber Eigentum verstaatlicht? Ich habe viel Zeit und vorallem Geld in den Aufbau des Hauses gesteckt... Allein die Bücherei mit mehr als 7 Stacks Bücherregalen dürfte ein Vermögen wert sein und nun wird mein Eigentum verstaatlicht? Dazu sämtlicher Kisteninhalt wofür ich geackert habe?
    Geht der Adel jetzt durch Repugnaria und schaut "ach der hatte Geld, dem können wir jetzt das Haus und die Items wegnehmen"?
    Dazu kommt noch, dass man einem nichtmal Bescheid sagt wenn das Haus verstaatlicht werden soll, sodass man noch sein Zeug rausnehmen kann. Nein nicht eine Nachicht kam!
    Stattdessen bekommt man zu lesen "wir brauchen jetzt nicht rumdiskutieren. Dein Anwesen ist geräumt und es ist alles geklärt".


    Ich möchte kein Kommtar hier unter dem Beitrag haben wo steht "kannste das nicht netter formulieren?".... das ist eine Beschwerde in der Beschwerdestelle.

    Mord ist ein so böses Wort. Ich bevorzuge "größer verwundet"
    *Zitat Joachim

  • Sey gegrüsst,


    Beim angesprochenen "Eigentum" handelte es sich keinesfalls um ein reguläres Wohngrundstück, sondern um einen grossen Bauplatz in einer Grafschaft, ein sogenanntes Spezial-Grundstück. Dieses Gebiet wurde dir von einem früheren Grafschaftsverwalter anvertraut, im Gegenzug für deine Mithilfe bei der Ausgestaltung und Belebung der Grafschaft. Die Nutzung eines so grossen Gebietes durch eine Einzelperson muss naturgemäss an Bedingungen an das Mitwirken und die Nutzungsweise des besagten Gebietes geknüpft sein. Da eine solche Mithilfe unter der derzeitigen Landesverwaltung schon langfristig nicht mehr gegeben war, war eine Umnutzung des angesprochenen Gebietes im Sinne und zum Wohle des weiteren Gedeih der königlichen Lande und die hierzu getroffenen Massnahmen befinden sich in vollem Einklang mit den niedergeschriebenen Regeln und Grundsätzen dieser Gemeinde. Deinen Privatbesitz solltest du im besten Falle auch auf deinen Privatgrundstücken aufbewahren. Auf dieser Seite sind die verschiedenen Arten von Wohneigentum definiert und aufgelistet: Grundstücke.


    Die Nutzung von Spezial-Grundstücken für bestimmte Zwecke ist stets an Erwartungen von Seiten der verleihenden Landesverwaltung geknüpft und obliegt der planerischen Oberhoheit ebensolcher. Über eine allfällig mögliche Rückgabe bestimmter persönlicher Besitztümer aus dem Grafschaftsgebiet nach deiner langen Abwesenheit könnte bestimmt gesprochen werden, aber das erforderte halt vielleicht ein wenig dieser total überbewerteten Nettigkeit.


    Viel Glück und Erfolg,


    Ranulf

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!