Es sey bekannt, dass der königliche hohe Rat sich beratschlaget hat über den unerfreulichen Habit der Verwendung quälerischer Handlungen und Taten an Angehörigen des erhabenen Volkes der Lande Erianor und den Inhabitanten der Protektorate zu Aethoria, welche manchen Personae zu Ungemach gereichen. Darob Kunde zu bringen sey hiermit genannt:
Die notpeinliche Befragung, was mancher Folter nennt, ist eine gar gräuliche und verdammenswerte Handlung, die im Auge des Königs eine verwerfliche Handlung darstellet. Es darf diese nur unter der fachkundigen Handhabung der obrigkeitlich-befugten Richter oder im Auftrage eines Hoch-Adeligen erfolgen, wenn die Strafprozess-Ordnung oder die Magna Charta dies ausdrücklich vorsieht. Jedem anderen Gremium, Person oder Gruppierung ist solcherlei Handlung unter empfindlicher Strafandrohung untersaget. Es mögen sich derweil die finsteren Kultisten in ihrer Citadelle diesem Beschlusse noch widersetzen können, doch der gerechte Arm des Gesetzes wird auch in Aethoria von Tage zu Tage stärker.
Ergänzend hierzu tritt mit sofortiger Wirkung eine Ergänzung der gelobten Magna Charta in Kraft, die allen Personen, die das grausame Handwerk der Folter ausüben zu Mässigung verpflichtet.
Art.7 §6: Gewaltverherrlichende Rollenspielinhalte jeglicher Art sind verboten.
Dies bezieht sich primär auf Schilderungen gewalttätiger Vorgänge die in schriftlicher Form im Serverchat veröffentlicht werden, kann aber auch auf andere Formen übermässiger Gewaltschilderungen angewendet werden. Getreu dem Schutze der jüngeren Personen unter uns sehen wir es als unvermeidlich, dass in dieser Angelegenheit künftig sorgfältiger vorgegangen wird.
Nämlich heisset all dies: "Folterungen" praktischer Art im Rahmen dessen was die Spielmechaniken ermöglichen und mit entsprechenden Apparaturen dürfen durch ermächtigte Personen durchgeführt werden. Explizite und übermässige Beschreibungen von Gewalt und/oder deren Folgen die nichts mit den tatsächlich stattfindenden Spielvorgängen zu tun haben sind hingegen unerwünscht und untersagt.
Gerne nehmen wir jederzeit Fragen, Anmerkungen und Meinungen zu diesen Themen in den jeweiligen Forenbereichen entgegen.
Den Göttern zu Gruss und Ehr'
Ranulf
Die notpeinliche Befragung, was mancher Folter nennt, ist eine gar gräuliche und verdammenswerte Handlung, die im Auge des Königs eine verwerfliche Handlung darstellet. Es darf diese nur unter der fachkundigen Handhabung der obrigkeitlich-befugten Richter oder im Auftrage eines Hoch-Adeligen erfolgen, wenn die Strafprozess-Ordnung oder die Magna Charta dies ausdrücklich vorsieht. Jedem anderen Gremium, Person oder Gruppierung ist solcherlei Handlung unter empfindlicher Strafandrohung untersaget. Es mögen sich derweil die finsteren Kultisten in ihrer Citadelle diesem Beschlusse noch widersetzen können, doch der gerechte Arm des Gesetzes wird auch in Aethoria von Tage zu Tage stärker.
Ergänzend hierzu tritt mit sofortiger Wirkung eine Ergänzung der gelobten Magna Charta in Kraft, die allen Personen, die das grausame Handwerk der Folter ausüben zu Mässigung verpflichtet.
Art.7 §6: Gewaltverherrlichende Rollenspielinhalte jeglicher Art sind verboten.
Dies bezieht sich primär auf Schilderungen gewalttätiger Vorgänge die in schriftlicher Form im Serverchat veröffentlicht werden, kann aber auch auf andere Formen übermässiger Gewaltschilderungen angewendet werden. Getreu dem Schutze der jüngeren Personen unter uns sehen wir es als unvermeidlich, dass in dieser Angelegenheit künftig sorgfältiger vorgegangen wird.
Nämlich heisset all dies: "Folterungen" praktischer Art im Rahmen dessen was die Spielmechaniken ermöglichen und mit entsprechenden Apparaturen dürfen durch ermächtigte Personen durchgeführt werden. Explizite und übermässige Beschreibungen von Gewalt und/oder deren Folgen die nichts mit den tatsächlich stattfindenden Spielvorgängen zu tun haben sind hingegen unerwünscht und untersagt.
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Den Göttern zu Gruss und Ehr'
Ranulf