Pferdetötung

  • Am 9.4. wurden in meinem Keller in Keldorn 3 von 5 Pferden getötet weil der Moderator (mihatan) dachte ich würde diese 5 Pferde mein eigen nennen. Dabei waren 2 dieser Pferde von Ken, 1 von Mainso007a und nur 2 von mir.
    Ich verlange nun entweder 3 neue Pferde + Sättel und ein Namensschild von entweder Mihatan oder von dem jenigem im Adel der Mihatan die Erlaubnis zum töten ausstellte und anscheinend von Mihatan nun geschützt wird, sonst hätte ich den Namen hier gern geschrieben.
    Wie bereits beschrieben fordere ich nun 3 neue Pferde + Sättel + 1 Namensschild.


    Ich hoffe auf eine rasche Klärung.

    Mord ist ein so böses Wort. Ich bevorzuge "größer verwundet"
    *Zitat Joachim

  • Am 9.4. wurden in meinem Keller in Keldorn 3 von 5 Pferden getötet weil der Moderator (mihatan) dachte ich würde diese 5 Pferde mein eigen nennen. Dabei waren 2 dieser Pferde von Ken, 1 von Mainso007a und nur 2 von mir.
    Ich verlange nun entweder 3 neue Pferde + Sättel und ein Namensschild von entweder Mihatan oder von dem jenigem im Adel der Mihatan die Erlaubnis zum töten ausstellte und anscheinend von Mihatan nun geschützt wird, sonst hätte ich den Namen hier gern geschrieben.
    Wie bereits beschrieben fordere ich nun 3 neue Pferde + Sättel + 1 Namensschild.


    Ich hoffe auf eine rasche Klärung.

    Mord ist ein so böses Wort. Ich bevorzuge "größer verwundet"
    *Zitat Joachim

  • So um entgegen zu wirken.


    1. Die zuvielen Pferde wurden nicht gekennzeichnet das sie nicht dir gehören.


    2. Sie waren in einem nicht artgerechten Stall untergebracht der zu klein ist für 5 Pferde.


    3. die sättel hab ich in eine Truhe vor deiner Haustür reingelegt und dich als @admin mackiert.

  • So um entgegen zu wirken.


    1. Die zuvielen Pferde wurden nicht gekennzeichnet das sie nicht dir gehören.


    2. Sie waren in einem nicht artgerechten Stall untergebracht der zu klein ist für 5 Pferde.


    3. die sättel hab ich in eine Truhe vor deiner Haustür reingelegt und dich als @admin mackiert.

  • zu 1. Kens Pferde stehen nicht für ständig bei mir sondern die werden auf wieder zurückgegeben.
    Außerdem hatte ein Pferd ein Namensschild wenn du dich vielleicht erinnerst und dieses Namensschild zeichnete
    Mainso007a als besitzerin aus


    zu 2. Zeig mir bitte eine Stelle in der Magna Charta wo steht wieviel Platz Pferde brauchen.


    zu 3. danke. Könntest du die truhe auch wieder wegmachen?

    Mord ist ein so böses Wort. Ich bevorzuge "größer verwundet"
    *Zitat Joachim

  • zu 1. Kens Pferde stehen nicht für ständig bei mir sondern die werden auf wieder zurückgegeben.
    Außerdem hatte ein Pferd ein Namensschild wenn du dich vielleicht erinnerst und dieses Namensschild zeichnete
    Mainso007a als besitzerin aus


    zu 2. Zeig mir bitte eine Stelle in der Magna Charta wo steht wieviel Platz Pferde brauchen.


    zu 3. danke. Könntest du die truhe auch wieder wegmachen?

    Mord ist ein so böses Wort. Ich bevorzuge "größer verwundet"
    *Zitat Joachim

  • Zum Gruße,


    um die Sache nun endgültig zu klären:
    Es dürfen pro Bürger 2 große oder 3 kleine Haustiere gehalten werden oder 1 großes und 2 kleine. Ist es nicht erkennbar (durch Schild, an einem Namensschild erkennt man den Namen, jedoch nicht den Besitzer) das die Tiere noch wem anderen gehören, ist dies die Nachlässigkeit des Grundstückbesitzers und den Mod trifft somit keine schuld. Zu der Haltung zählen Pferde wie große landwirtschafliche Tiere, heißt sie müssen pro Bein 1 Block Platz haben, nach oben 3 Blöcke und auf Gras und oder Stroh gehalten werden. Bei Pferden gilt allerdings die Ausnahme da sie größer als Kühe/Schafe/Schweine sind und benötigen pro Tier 6 Blöcke, zudem können Pferde sicher verwahrt auch im Keller gehalten werden solang dieser artgerecht ist.


    Ich hoffe das dieses Thema somit geklärt ist. Wenn ihr also Pferde andere mit verwaltet, achtet auf Kennzeichnung am Stall darauf. Ein Moderator kann es sich schlecht denken und handelt nach ermessen was er dort vorfindet.


    LG Edana


    ((Edit von mir selbst: Ich erbitte zudem die Haltung von Pferden in der Magna Carta genauer festzuhalten, um solche Vorfälle künftig schneller zur Klärung zubringen.))

  • Zum Gruße,


    um die Sache nun endgültig zu klären:
    Es dürfen pro Bürger 2 große oder 3 kleine Haustiere gehalten werden oder 1 großes und 2 kleine. Ist es nicht erkennbar (durch Schild, an einem Namensschild erkennt man den Namen, jedoch nicht den Besitzer) das die Tiere noch wem anderen gehören, ist dies die Nachlässigkeit des Grundstückbesitzers und den Mod trifft somit keine schuld. Zu der Haltung zählen Pferde wie große landwirtschafliche Tiere, heißt sie müssen pro Bein 1 Block Platz haben, nach oben 3 Blöcke und auf Gras und oder Stroh gehalten werden. Bei Pferden gilt allerdings die Ausnahme da sie größer als Kühe/Schafe/Schweine sind und benötigen pro Tier 6 Blöcke, zudem können Pferde sicher verwahrt auch im Keller gehalten werden solang dieser artgerecht ist.


    Ich hoffe das dieses Thema somit geklärt ist. Wenn ihr also Pferde andere mit verwaltet, achtet auf Kennzeichnung am Stall darauf. Ein Moderator kann es sich schlecht denken und handelt nach ermessen was er dort vorfindet.


    LG Edana


    ((Edit von mir selbst: Ich erbitte zudem die Haltung von Pferden in der Magna Carta genauer festzuhalten, um solche Vorfälle künftig schneller zur Klärung zubringen.))

  • Ich stimme Edana zu.


    Jedoch weiße ich auf die Gesetzeslage genauer hin:


    Da nach Artikel 12a §3 Haustiere, zu denen Pferde gehören, nicht den Bestimmungen zur Landwirtschaft unterstehen. Ist nicht genau definiert, wie viel Platz ein Pferd benötigt. Da bisher jedoch das Wort der Fürsten in dieser Form lautet, dass Pferde dennoch den Platz brauchen wie eine Kuh oder ein Schaf, so ist dies Gesetzlich verankert ( Art.4 §4 )und nicht anzuzweifeln.

  • Ich stimme Edana zu.


    Jedoch weiße ich auf die Gesetzeslage genauer hin:


    Da nach Artikel 12a §3 Haustiere, zu denen Pferde gehören, nicht den Bestimmungen zur Landwirtschaft unterstehen. Ist nicht genau definiert, wie viel Platz ein Pferd benötigt. Da bisher jedoch das Wort der Fürsten in dieser Form lautet, dass Pferde dennoch den Platz brauchen wie eine Kuh oder ein Schaf, so ist dies Gesetzlich verankert ( Art.4 §4 )und nicht anzuzweifeln.

  • Miran zur Ehr',


    um das Ganze zum Abschluss zu bringen:


    Da der Raum, in dem die Tiere gehalten wurden nicht den Kriterien zur artgerechten Haltung entsprach, war die Tötung der Pferde unabhängig ihres Besitzers durch den Moderator Mihatan rechtens. Als Besitzer des Grundstückes, ist Javalonus alleinig in der Haftung:


    § 2: Jeder Bewohner haftet mit seinem gesamten Besitz an Land und Gut für seine Verbindlichkeiten.


    Die Pferde müssen nicht durch Kirche oder Staat ersetzt werden. Javalonus allein hat die Pflicht, den durch sein nachlässiges Handeln entstandenen Schaden bei den Geschädigten zu begleichen.


    Entgegen vieler Aussagen, ist die Haltung von Pferden recht eindeutig beschieben:


    Artikel 12b: Grosse Haustiere


    § 1: Als grosse Haustiere gelten Eisen-Golems, Schneemänner, Pferde, Maultiere und Esel.


    § 3: Grosse Haustiere müssen so gehalten werden, dass sie nicht entfliehen können.


    §4: Pferdezucht & Pferdehandel sind nur mit Königlicher Lizenz gestattet.


    Art. 16a: Landwirtschaft


    § 1: Als Landwirtschaft bezeichnet wird jeglicher Anbau von nachwachsenden Rohstoffen, sowie die Haltung und Züchtung aller Arten von Tieren, siehe auch Art. 16b


    § 2: Landwirtschaft ist nur auf zu diesem Zwecke bestimmtem, angemietetem Land gestattet oder mit Ausnahmegenehmigung eines Fürsten.


    § 3: Auf Wohngrundstücken ist keine Landwirtschaft gestattet.


    § 4: Unter Tage ist keine Landwirtschaft gestattet.

    § 5:
    Der überdachte Anbau nachwachsender Rohstoffe ist nicht gestattet.


    Art. 16b: Tierzucht


    § 1: Tierzucht gilt als Landwirtschaft, daher gelten alle Bestimmungen zu Landwirtschaft in Art. 16a ebenso für die Tierzucht.


    § 2: Hühner und Hasen müssen bei einer mindest Gehege-Grösse von 2 Blöcken Weidefläche pro Huhn oder Hase gehalten werden, alle anderen Tiere bei einer mindest Gehege-Grösse von 4 Blöcken Weidefläche pro Tier.


    § 3: Über der gesamten Weidefläche müssen allen Tieren mindestens 3 Blocks freien Raumes an Höhe gewährt werden.



    Das blau markierte steht zwar unter dem Paragrafen Tierzucht, bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Haltung. Demzufolge muss ich Aneway widersprechen in der Aussage, Pferde benötigen 6 Blöcke Weidefläche pro Tier. Generell ist folgende Faustformel anzuwenden: "Anzahl der Beine = Weidefläche in Blocks"


    Da Pferde auch als Haustiere gelten, unterliegen sie im Bereich der Haltung nicht der Regelung zur Landwirtschaft. Sie dürfen also durchaus überdacht gehalten werden. Sie benötigen dennoch Gras, Erde und oder Stroh als "Weidefläche" im Stall.



    LG FYU

  • Miran zur Ehr',


    um das Ganze zum Abschluss zu bringen:


    Da der Raum, in dem die Tiere gehalten wurden nicht den Kriterien zur artgerechten Haltung entsprach, war die Tötung der Pferde unabhängig ihres Besitzers durch den Moderator Mihatan rechtens. Als Besitzer des Grundstückes, ist Javalonus alleinig in der Haftung:


    § 2: Jeder Bewohner haftet mit seinem gesamten Besitz an Land und Gut für seine Verbindlichkeiten.


    Die Pferde müssen nicht durch Kirche oder Staat ersetzt werden. Javalonus allein hat die Pflicht, den durch sein nachlässiges Handeln entstandenen Schaden bei den Geschädigten zu begleichen.


    Entgegen vieler Aussagen, ist die Haltung von Pferden recht eindeutig beschieben:


    Artikel 12b: Grosse Haustiere


    § 1: Als grosse Haustiere gelten Eisen-Golems, Schneemänner, Pferde, Maultiere und Esel.


    § 3: Grosse Haustiere müssen so gehalten werden, dass sie nicht entfliehen können.


    §4: Pferdezucht & Pferdehandel sind nur mit Königlicher Lizenz gestattet.


    Art. 16a: Landwirtschaft


    § 1: Als Landwirtschaft bezeichnet wird jeglicher Anbau von nachwachsenden Rohstoffen, sowie die Haltung und Züchtung aller Arten von Tieren, siehe auch Art. 16b


    § 2: Landwirtschaft ist nur auf zu diesem Zwecke bestimmtem, angemietetem Land gestattet oder mit Ausnahmegenehmigung eines Fürsten.


    § 3: Auf Wohngrundstücken ist keine Landwirtschaft gestattet.


    § 4: Unter Tage ist keine Landwirtschaft gestattet.

    § 5:
    Der überdachte Anbau nachwachsender Rohstoffe ist nicht gestattet.


    Art. 16b: Tierzucht


    § 1: Tierzucht gilt als Landwirtschaft, daher gelten alle Bestimmungen zu Landwirtschaft in Art. 16a ebenso für die Tierzucht.


    § 2: Hühner und Hasen müssen bei einer mindest Gehege-Grösse von 2 Blöcken Weidefläche pro Huhn oder Hase gehalten werden, alle anderen Tiere bei einer mindest Gehege-Grösse von 4 Blöcken Weidefläche pro Tier.


    § 3: Über der gesamten Weidefläche müssen allen Tieren mindestens 3 Blocks freien Raumes an Höhe gewährt werden.



    Das blau markierte steht zwar unter dem Paragrafen Tierzucht, bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Haltung. Demzufolge muss ich Aneway widersprechen in der Aussage, Pferde benötigen 6 Blöcke Weidefläche pro Tier. Generell ist folgende Faustformel anzuwenden: "Anzahl der Beine = Weidefläche in Blocks"


    Da Pferde auch als Haustiere gelten, unterliegen sie im Bereich der Haltung nicht der Regelung zur Landwirtschaft. Sie dürfen also durchaus überdacht gehalten werden. Sie benötigen dennoch Gras, Erde und oder Stroh als "Weidefläche" im Stall.



    LG FYU

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