Corporalin | Corporal
Der Corporal/Die Corporalin bildet den dritthöchsten Rang. Dieses Mitglied kann nur noch freiwillig von dem Hauptmann / der Hauptfrau, oder gar dem Marschall / der Marschallin ausgebildet werden. Der Alltag dieses Ranges ist geprägt von Verwaltung - so zählt zum Beispiel die Beaufsichtigung der momentanen Bauten zum Aufgabenbereich.
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Ordensunterkunft beziehen
Alle Angehörigen des Ordens haben das Anrecht, eine eigene Unterkunft innerhalb des Ordenshauptsitzes zu erhalten.
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Anmerkungen
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Festes Aufgabenfeld erhalten
Einen Zuständigkeitsbereich innerhalb der Wirtschaftstätigkeiten des Ordens erhalten.
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Ordensgrundstücke erwerben
Von der Ordensleitung ein Ordensgrundstück erwerben.
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Ordenstribunale einberufen
Bei begründetem Verdacht ein Ordenstribunal einberufen und leiten.
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