Äbtin | Abt
Der Abt/ die Äbtissin ist einer der höheren Ränge. Dem Rang ist die Verwaltung des Klosters vorbehalten und gilt deshalb als wichtigstes Amt im Kloster inne. Der Ausbau des Klosters und die Vergabe der Räumlichkeiten sind somit wichtige Aufgabenbereiche.
Der Abt ist somit direkt der Hoch-Inquisitorin/ dem Hoch-Inquisitor unterstellt.
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Ordensunterkunft beziehen
Alle Angehörigen des Ordens haben das Anrecht, eine eigene Unterkunft innerhalb des Ordenshauptsitzes zu erhalten.
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Anmerkungen
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Festes Aufgabenfeld erhalten
Einen Zuständigkeitsbereich innerhalb der Wirtschaftstätigkeiten des Ordens erhalten.
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Ordensgrundstücke erwerben
Von der Ordensleitung ein Ordensgrundstück erwerben.
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Ordenstribunale einberufen
Bei begründetem Verdacht ein Ordenstribunal einberufen und leiten.
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