Zunftbürgerin | Zunftbürger
Zunftbürgerinnen & Zunftbürger bilden jenen Teil des Bürgerstandes, welcher sich durch seine Umtriebigkeit ein eigenes Berufsfeld erworben hat.
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Kleine Stadtgrundstücke kaufen
Zunftbürgerinnen & Zunftbürger haben das Recht sich bei ausreichendem Vermögen kleine Stadtgrundstücke zu kaufen.
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Aufstieg
Das Erlernen eines eigenen Berufes und der damit verbundene Zunftbeitritt berechtigen zum Aufstieg in die Ränge der Zunftbürger.
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Ländliches Gewerbe mieten
Zunftbürgerinnen & Zunftbürger haben das Recht ländliche Gewerbegrundstücke zu mieten.
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Bürgergrundstücke kaufen
Zunftbürgerinnen & Zunftbürger haben das Recht sich bei ausreichendem Vermögen Bürgergrundstücke zu kaufen.
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Eigene Haustiere besitzen
Zunftbürgerinnen & Zunftbürger haben das Recht bis zu drei eigene Haustiere zu halten. Definition und Regeln zu Haustieren gemäss Magna Charta
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Beruf erlernen
Zunftbürgerinnen & Zunftbürger haben das Recht gegen Entrichtung des Lehrgeldes einer der neun Berufsgruppen beizutreten und somit ein eigenes Handwerk zu erlernen.
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Städtisches Gewerbe mieten
Zunftbürgerinnen & Zunftbürger haben das Recht Gewerbegrundstücke an guter Lage in den Reichsstädten zu mieten.
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